Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Untersuchungen gegen die sogenannte Genfer Vermögensverwaltung eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass dieses Unternehmen ohne die erforderliche Genehmigung Festgeldverträge anbietet. Darüber hinaus scheint es über die Internetseite genfer-vw.com unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Vermögensverwaltung nicht unter die Aufsicht der BaFin fällt. Zudem wurde festgestellt, dass das Unternehmen zuvor auch die Webseite genf-vw.com verwendete. Auch die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde FINMA hat vor der Genfer Vermögensverwaltung gewarnt.
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine BaFin-Lizenz zwingend erforderlich. Dennoch gibt es Firmen, die diese Dienste ohne die nötige Erlaubnis anbieten. Ob ein Unternehmen eine solche Zulassung erhalten hat, kann in der BaFin-Unternehmensdatenbank eingesehen werden.
Diese Warnung gründet sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.
Wichtiger Hinweis:
Die BaFin, in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu äußerster Vorsicht bei Online-Investitionen und empfiehlt eine umfassende Recherche im Vorfeld, um potenzielle Betrügereien zu vermeiden.
Weitere Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrügereien im Finanzbereich schützen kann, bietet die BaFin in ihrer Podcast-Episode „Vorsicht, Betrug“ im Rahmen ihrer Verbraucherschutzreihe.
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