Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 28.12.2023Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Numerian Treuhand AG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Numerian Treuhand AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheids Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der vollständige Bescheid vom 28.12.2023 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2100-2021/0005 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden. Frankfurt am Main, den 28.12.2023 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag |
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