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VORSICHT: planbarfinanz-kredite.de nicht das sie noch einen Genossenschaftsvertrag abschließen

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Das Unternehmen wirbt ausweislich seiner Internetseite mit dem Slogan „Wunschkredite – Keine Bonitätsprüfung“. Siehe hier auch beigefügten Screenshot.

FireShot Capture 130 – lp.planbarfinanz-kredite – Google Suche – www.google.com

Nun ist das möglicherweise aber nur Bauernfängerei, um an Adressen von User zu kommen, denn liest man sich die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens durch, dann sieht das hier schon ganz anders aus.

Hier heißt es unter Punkt 5:

5. Datenverwendung bei Kreditanfragen

Bonitätsprüfung
Für den Vertragsschluss gemäß Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO ist es erforderlich, eine Identitäts- und Bonitätsauskunft von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen. Wir übermitteln hierzu Ihre für eine Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an folgende(s) Unternehmen:

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstraße 11
41460 Neuss
arvato infoscore GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen werden hierbei berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit, mittels Kontaktaufnahme an unten beschriebene Kontaktmöglichkeit ihren Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre für diesen Zweck verarbeiteten Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

Zitat Ende

Also doch wieder Schufa?

Wäre für uns auch nur logisch, denn letztlich muss der, der Geld als Kredit vergibt, auch darauf bauen können, dass er sein Geld wiederbekommt. Er kennt den Kreditanfrager aber ja gar nicht, also ist eine Anfrage bei der Schufa ganz normal.

Viel mehr Sorgen macht uns aber ein weiterer Punkt in dieser Datenschutzerklärung, denn hier kann das Unternehmen sogar „Handel mit Ihren Daten treiben“, denn sie gestatten ihm zum Beispiel die Weitergabe der Daten an:

3. Datenweitergabe

Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO geben wir Ihre Daten an die unter Punkt 5 aufgelisteten Auskunfteien weiter. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung der jeweiligen Auskunftei.

Hinweis zur Datenverwendung und Speicherung:

Der Betreiber dieser Seite ist weder eine Bank noch ein Kreditvermittler. Es handelt sich hier um einen Dienstleister, der entsprechende Finanzanfragen und die dafür mittels Eingabemasken erhobenen personenbezogene Daten zu erfolgsversprechenden Banken, Kooperationspartnern, Kreditpartnern, Kreditvermittlern sowie Finanzsanierern und Finanzdienstleistern seiner Wahl weiterleitet.

Jede Anfrage wird nach bestem Wissen auf Finanzierungsmöglichkeiten überprüft. Abgelehnte Finanzanfragen werden unverbindlich von passenden Finanzsanierern überprüft.

Die auf dieser Seite angebotenen optionalen Zusatzprodukte und weitere Angebote wie z.B. die Möglichkeit auf Arbeitnehmer-Fördergeld, Ratenausfallschutz-Versicherungen, Prüfung von Auskunftei-Einträgen etc. sind von der zuvor ergangenen Kreditanfrage unabhängige Angebote. Sie stehen in keinem Zusammenhang zueinander.

Alle für ein solches optionales Angebot eingetragenen erforderlichen Kundendaten dürfen jederzeit vom Betreiber dieser Seite an dessen Kooperationspartner zu Zwecken der Geschäftsanbahnung weitergeleitet werden und von diesem zur Geschäftsanbahnung zwischengespeichert werden, sofern der Kunde im Vorfeld durch die Beanspruchung eines Angebots, Ausfüllen der Eingabemaske, oder Klicken auf einen Button sein Interesse daran bekundet hat.

Jede Finanzierungs-Anfrage kann jederzeit kostenfrei widerrufen werden. Jedes Finanz-Angebot ist stets unverbindlich und kann kostenfrei abgelehnt werden.

Zitat Ende

Achten Sie also bei der Eingabemaske darauf, dass Ihre Daten nicht an solche Unternehmen weitergegeben werden dürfen.

Erfahrung Genossenschaft WohnSachwerte eG:

Auch hier haben wir mit vielen Betroffenen gesprochen, die einen Kredit gesucht haben und dann auf einmal von einer Genossenschaft kontaktiert wurden. Viele Betroffene können sich bis zum heutigen Tage nicht erklären, wie sie zu einem Vertrag mit der Genossenschaft WSW Wohnsachwerte eG gekommen sind.

Nun hat uns ein User mitgeteilt, dass auch ihm ein Angebot von einer Weidener Genossenschaft auf den Tisch gekommen ist und man ihn seit Wochen bearbeitet, Mitglied bei der Genossenschaft zu werden. Unser Rat an dieser Stelle: Beschränken sie sich auf die Kreditanfrage und stimmen einer Weitergabe an Geschäftspartner des Unternehmens ausdrücklich nicht zu. Nicht, dass es Ihnen sonst irgendwann so ähnlich ergeht wie den betroffenen Genossen der WSW Wohnsachwerte eG.

Auch das hier benannte Unternehmen kennen wir aus dem Vorgang WSW Wohnsachwerte eG, es ist also höchste Vorsicht geboten.

 

 

7 Kommentare

  • Ich werde nach meiner Anfrage da nun von Gansel Rechtsanwälten kontaktiert wegen irgendwelcher Schufa-Prüfungen für die ich mich angemeldet haben soll … äußerst unseriös

  • Die Seite hat doch schon WSW „angeboten“. Der Peter H. aus dem Impressum hat auch noch eine Kreditbude in Berlin … da habe ich damals einen Kreditvertrag bekommen und man wollte mir einen Antrag der WSW unterschieben. Würde mich nicht wundern, wenn das heute wieder so ist.

      • https://www.anwalt.de/rechtstipps/genossenschaftsbeitritte-ueber-kreditvermittler-moeglichkeiten-fuer-verbraucher-210877.html

        Genossenschaftsbeitritte über Kreditvermittler: Möglichkeiten für Verbraucher

        Lockvogel Kreditvermittler – Portale
        Wir kennen es von Mandanten zum Insolvenzverfahren der WSW Wohnsachwerte eG. In Kooperation mit Kreditvermittler-Portalen (Kooperationspartner) gelangte die WSW an Kundendaten. Wer Geld brauchte landete auf Kreditvermittler-Portalen und gab dort seine Daten preis. Wer nicht die erforderlich Bonität besaß hat häufig statt eines Kredites eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft „abgeschlossen“.

        Das war so bei der WSW und wird auch heute noch so für andere Genossenschaften praktiziert.

        Arbeitnehmer-Fördergeld oder Förderhelden hieß&heist es häufig und später wurden&werden haftungsträchtige Mitgliedschaften zu Genossenschaften daraus. Die monatlichen vermögenswirksamen Leistungen stellten&stellen sich dann als gleichzeitige Raten für Mitgliedschaften zu Genossenschaften dar.

        Wer auf diese Weise ungewollt in eine Genossenschaft „geschlittert“ ist, hat gute Chancen, sein Geld wegen des unwirksamen Vertrages zurück zu erhalten.

        Pflichten?
        Während die meisten vermögenswirksamen Leistungen für unverfängliche Ratensparverträge aufgewendet werden, mutieren diese Raten zu Mitgliedsbeiträgen in einer Genossenschaft, wird aus dem Anspar- ein Abzahlgeschäft. Statt eines Rückerstattungsanspruches auf die Raten gibt es nur einen Anspruch auf Erstattung der Auseinandersetzung des Mitgliedsanteils und fällt die Genossenschaft in die Insolvenz, können aus den offenen Raten Verbindlichkeiten werden.

        Das gilt aber nur dann, wenn die Mitgliedschaft formwirksam abgeschlossen wurde.

        Formunwirksamtkeit durch Onlineunterschrift
        Viele Beitritte übers Internet in elektronischer Form entsprechen nicht der Schriftform nach §15 Abs.1S.1 Genossenschaftsgesetz und sind nicht wirksam zustande gekommen. Die Vorschriften der §§126 und 126a BGB sehen es aber vor, dass die eigenhändige Unterschrift (Stift auf Papier) durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden darf. Auf wikipedia heist es hierzu:

        (…)

        Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert werden.

        Für die qualifizierte elektronische Signatur muss der Zertifizierungsdiensteanbieter die Paragrafen 4 bis 14 Signaturgesetz einhalten und die Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur) anzeigen (§ 4 Abs. 3 SigG). Ab der Anzeige des Betriebs können Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden. Vor der Anzeige des Betriebes ausgestellte Zertifikate ermöglichen bestenfalls das Erstellen von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen.

        (…)

        Wenn also kein Signaturverfahren für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)verwendet worden ist, kam kein formwirksamer Beitritt zur jeweiligen Genossenschaft zustande. Eine einfache Onlineunterschrift mit der Computermaus genügt nicht. Alle Zahlungen können zurückverlangt werden.

        Abmahnung durch Verbraucherzentrale
        Für den Vertrieb von Genossenschaftsanteilen ohne qualifizierte elektronische Signatur wurde die WSW im Jahre 2021 rechtskräftig abgemahnt, dies zu unterlassen. Das hat sich wohl aktuell noch nicht bei jeder (verdächtigen, angeblich verbraucherfreundlichen) Genossenschaft herumgesprochen:

        (…)

        Unseriöse Wohnungsbaugenossenschaften

        Weiterhin liegen Beschwerden über fragwürdige Vertriebsstrategien, hohe Kosten und Probleme mit der Kündigung zu einzelnen Wohnungsbaugenossenschaften vor. So wirbt etwa eine Genossenschaft potenzielle Mitglieder über die Internetseite foerder-helden.de an, auf der sie umfänglich den Zugang zu staatlichen Fördergeldern anpreist. Dass damit eine Mitgliedschaft mit hohen fünfstelligen Zahlungsverpflichtungen, erheblichen Kosten und jahrelangen Kündigungsfristen verbunden ist, wird dagegen erst nach Dateneingaben und nur sehr versteckt mitgeteilt. Verbraucher:innen waren von der Mitteilung ihres Arbeitgebers bezüglich eines neuen VL-Vertrages mit dieser überrascht. Der vzbv ist inzwischen per Klage gegen die WSW WohnSachWerte eG vorgegangen, da in dem konkreten Fall nicht erkennbar war, dass der Anbieter mit seiner Webseite die besonderen gesetzlichen Anforderungen an einen Genossenschaftsbetritt auf Grund des Schriftformerfordernisses überhaupt erfüllt.

        (…)

        Sie brauchen Hilfe ?
        Wir übernehmen Ihre Rechtsdurchsetzung! Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

        unter 0800 77 42 667

        wir erklären alles.

        Gern können Sie auch unseren kostenfreien Check der Erfolgsaussichten Ihres Falles nutzen.

        REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

        Wir vertreten und beraten Genossen wider Willen und haben uns zu den Hintergründen und potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.

        Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Investor wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

        Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
        Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

        per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
        Telefon: 03591 29961 33
        Telefax: 03591 29961 44
        oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten
        Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

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