Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Greenwood International AG: Vorsicht vor neuem Vertragsangebot der Real Estate Vision Group a.s.
Redaktion: Herr Reime, derzeit erhalten ehemalige Kunden der Greenwood International AG ein Schreiben mit einem Vertragsangebot von einer Firma namens Real Estate Vision Group a.s. aus Prag. Was steckt dahinter?
RA Jens Reime: Dieses Angebot zielt darauf ab, dass Anleger sämtliche Rechte an den erworbenen Paulownia-Bäumen sowie alle möglichen Regress- und Schadensersatzansprüche an diese Firma abtreten. Ich kann nur ausdrücklich davor warnen, diesen Vertrag ungeprüft zu unterzeichnen.
Redaktion: Was genau ist aus Ihrer Sicht problematisch an dem Vertrag?
RA Jens Reime: Der Vertrag sieht vor, dass Anleger alle Verwertungsrechte und sogar rechtliche Ansprüche – etwa gegen die Greenwood International AG oder Dritte – vollständig auf die Real Estate Vision Group a.s. übertragen. Als Gegenleistung wird eine Beteiligung von 50 % an späteren Erlösen in Aussicht gestellt, gedeckelt auf 54 Euro pro Baum. Das ist aus meiner Sicht ein sehr fragwürdiges Tauschgeschäft: Man gibt alle Rechte auf und erhält im Gegenzug eine theoretische, unklare Beteiligung – wenn überhaupt.
Redaktion: Sehen Sie in diesem Vorgehen ein Risiko für die Anleger?
RA Jens Reime: Absolut. Wer diesen Vertrag unterzeichnet, verliert jegliche rechtliche Kontrolle über seine Investition und auch über mögliche Rückforderungen. Der neue Vertrag gibt der Real Estate Vision Group a.s. freie Hand – ohne jede Transparenz oder Kontrolle für den Anleger. Es gibt keinerlei Garantie, dass tatsächlich Erlöse erzielt oder ausgezahlt werden.
Redaktion: Kann es sein, dass hier gezielt Druck auf verunsicherte Anleger ausgeübt wird?
RA Jens Reime: Das liegt nahe. Viele Anleger haben nach dem Zusammenbruch der Greenwood-Gruppe die Hoffnung auf Rückflüsse aufgegeben. Dieses Angebot wirkt wie eine „letzte Rettung“ – ist aber de facto eher eine Falle: Man gibt auf, was möglicherweise noch werthaltig ist, nämlich Regressansprüche. Zudem handelt es sich bei der Real Estate Vision Group a.s. um eine tschechische Gesellschaft – die rechtliche Durchsetzbarkeit ist für deutsche Anleger äußerst schwierig.
Redaktion: Ihr abschließender Rat?
RA Jens Reime: Ich rate dringend davon ab, diesen Vertrag mit der Real Estate Vision Group a.s. zu unterzeichnen, ohne vorher eine fachkundige rechtliche Beratung eingeholt zu haben. Wer seine Rechte abtritt, hat später keine Möglichkeit mehr, sich z. B. an Sammelklagen oder anderen rechtlichen Maßnahmen zu beteiligen. Anleger sollten jetzt nicht aus Verzweiflung handeln, sondern ihre Interessen aktiv sichern.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre klaren Worte, Herr Reime.
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