AOK Bremen/Bremerhaven
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeiträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungs-bestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrecht. 1%-Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung | ||
67% der B7 | |||||||||
197.632,50 | ./. | 56.575,00 | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. | 197.632,50 |
* Vorstand/Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstands
** bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich
AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u. a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung | ||
Vorstandsvorsitzender | 195.843,22 € | 49.540,00 € | 50.473,02 € | 160,71 € | Nein | Nein | ./. | ./. | 245.383,22 € |
Mitglied des Vorstandes | *) 119.999,97 € |
*) 22.599,00 € |
120,51 € | Nein | Nein | ./. | ./. | *) 119.999,97 € |
*) = Mitglied des Vorstandes seit dem 01.04.18, daher Beträge für Grundvergütung und Versorgungsregelungen ab 01.04.2018 dokumentiert.
AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge 2018) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35 a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion * | Grundvergütung | variable Bestandteile |
Zusatzversorgung/ Betriebsrente |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u. a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1% Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe / Laufzeit | Höhe / Laufzeit einer Abfindung / eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung / Weiterbeschäftigung | ||
Vorsitzender des Vorstandes | 187.500,00 EUR | 45.391,67 EUR | 11 v. H. des versorungsfähigen Arbeitsverdienstes zzgl. 2 v. H. für jedes Dienstjahr max. 55 v. H. des versorgungsfähigen Arbeitsverdienstes 49.557,00 EUR |
334.29 EUR | Steuerrechtl. 1 % Regelung 7.188,00 EUR |
Nein | Nein | Ggf. Fortzahlung der Bezüge für bis zu sechs Monate an Hinterbliebene; Ist im Falle einer Fusion keine adäquate Beschäftigung möglich, dann Anspruch auf Übergangsgeld für Restlaufzeit des Vertrages. Anderes Erwerbseinkommen wird voll angerechnet. | 232.891,67 EUR |
Stellv. Vorsitzende des Vorstandes für die Zeit vom 01.01.2018 – 31.03.2018 |
43.650,00 EUR | 42.279,17 EUR*** | 23,5 v. H. des versorungsfähigen Arbeitsverdienstes zzgl. 1,5 v. H. für jedes Dienstjahr max. 55 v. H. des versorgungsfähigen Arbeitsverdienstes 12.644,00 EUR |
Nein | Steuerrechtl. 1 % Regelung 1.539,00 EUR |
Nein | Nein | Ggf. Fortzahlung der Bezüge für bis zu sechs Monate an Hinterbliebene; Ist im Falle einer Fusion keine adäquate Beschäftigung möglich, dann Anspruch auf Übergangsgeld für Restlaufzeit des Vertrages. Anderes Erwerbseinkommen wird voll angerechnet. | 85.929,17 EUR |
* Vorstand / Vorstandsvorsitzende / Mitglied des Vorstands
** bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich
*** variable Vergütung für 2017, ausgezahlt in 2018
AOK Hessen – Die Gesundheitskasse
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | ||
Vorstandsvorsitzender | 184.500,00 € | 48.720,00 € | 24.252,00 €
(Versorgungsansprüche aus beamtenäquivalenter Versorgungsbiografie) |
– | 8.372,00 € | 327,99 € | Einstweiliger Ruhestand auf Antrag | einstweiliger Ruhestand auf Antrag | 233.220,00 € |
Stellv. Vorstandsvorsitzender | 147.841,63 € (vertragliches Grundgehalt 157.000 €; reduzierte Auszahlung wegen einem Monat Teilzeit während Elternzeit) |
39.022,66 € | 21.938,56 € | – | 8.172,00 € | 327,99 € | Der Ablauf der regulären Amtszeit und die Nichtverlängerung führen zum Ende des Dienstverhältnisses
bei sonstiger vorzeitiger Beendigung der Organstellung: Regelung wie bei Amtsentbindung |
Ende Dienstverhältnis mit Frist § 622 II BGB; bei Amtsentbindung: 6 Monate Übergangsgeld i.H.v. 50% der Grundvergütung;
Fusion: bei Amtsentbindung |
186.864,29 € |
BKK Public
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten | Zuschuss zur privaten Ver- sorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen | |
Vorstand | 11.038,83 | ./. | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | 11.038,83 |
Metzinger BKK
Veröffentlichung der Vorstandsvergütung 2018 gemäß § 35a Abs. 6 S. 2 SGB V zum 01. März 2019
Bezeichnung | Im Vorjahr gezahlte Vergütung | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Name BKK | Funktion | Grundvergütung | Variable Bestandteile |
Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung |
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung |
Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt |
Regelungen für den Fall der Amtsenthebung oder -entbindung bzw. bei Fusionen |
|
Metzinger BKK | Vorstand | 39.600 Euro | keine | keine | keine | kein Dienstwagen, E-Bike-Nutzung |
keine | keine | keine | 39.600 Euro |
——————————————————————————————
mhplus Betriebskrankenkasse
Veröffentlichung der Vorstandsvergütung 2018 gemäß § 35a Abs. 6 S. 2 SGB V zum 01. März 2019
Bezeichnung | Im Vorjahr gezahlte Vergütung | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Name BKK | Funktion | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungs- bestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung oder -entbindung bzw. bei Fusionen |
|
mhplus BKK | Vorstand | 202.504,00 Euro | 11.650,00 Euro | 16.953,12 Euro | KV/ PV: 3.367,68 Euro |
Monatliche Leasingrate: 700,87 Euro X 12 Monate = 8.410,44 Euro | kei |
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistung (Jahresbeträge)
und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35 a Abs. 6 SGB IV
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütung | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | ||||
Grundvergütung 2018 | variable Bestandteile |
Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | ||
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag in 2018 für Ziele 2017 | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung oder Angabe der jährlichen Leasingkosten | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | ||
Vorsitzender des Vorstandes | 187.000,00 EUR | 54.096,00 EUR | Die Gesamtversorgung beträgt maximal 71,75 % der Jahresgrundvergütung (134.170,00 EUR)
der jährlich aufzuwendende Betrag beträgt 35.909,00 EUR |
– | 6.686,14 EUR | – | Einstweiliger Ruhestand vergleichbar mit beamtenrechtlichen Regelungen | Bei Amtsentbindung/-enthebung einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien vorbehalten. Bei Fusionen einstweiliger Ruhestand. Bei Inkrafttreten des Wettbewerbsverbotes besteht Anspruch auf eine Karenzentschädigung in Höhe von 60 % der zuletzt erhaltenen monatlichen Festbezüge für 1 Jahr. | 241.096,00 EUR |
stellv. Vorsitzender des Vorstandes | 172.000,00 EUR | 49.686,00 EUR | ZVK des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen: AG-Anteil 2018: 14.222,19 EUR |
AG-Zahlung an Unterstützungskasse für die sächs. Wirtschaft e.V.; Bezugsgröße: 30 % des jährlichen Grundgehaltes (51.600,00 EUR) |
6.198,04 EUR | – | Weiterbeschäftigung erfolgt entsprechend den Regelungen des Arbeitsvertrages vom 06.09.1993 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 15.12.1997 | Bei Amtsentbindung/-enthebung einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien vorbehalten. Bei Beendigung aufgrund Nichtverschulden (z.B. Fusion) wird Abfindung in Höhe 1/12 zuletzt geschuldeten Grundgehaltes für jedes volle Beschäftigungsjahr ausgezahlt. Bei Inkrafttreten des Wettbewerbsverbotes besteht Anspruch auf eine Karenzentschädigung in Höhe von 60 % der zuletzt erhaltenen monatlichen Festbezüge für 1 Jahr. |
Bezeichnung der Krankenkasse / Landesverband / Bundesverband
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | ||||
Grundvergütung | Variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur priv. Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | Weitere Vergütungsbestandteile (u. a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | ||
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährl. aufzuwendender Betrag | jährl. aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung** | jährl. aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | ||
Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg | |||||||||
Vorsitzender des Vorstandes | 333.717,00 € | Nein | Betriebliche Altersversorgung unter Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Leistungen berufsständischer Versorgungswerke entsprechend dem ruhegeldfähigen Gehalt. Die Versorgungsleistungen sind in voller Höhe ausfinanziert. 44.133,00 € |
Nein | Ja, Abrechnung nach Fahrtenbuch; 1.896,96 € |
Unfallversicherung; jährl. Versicherungsprämie 593,51 € |
Ja, bei Nichtwiederwahl. | Im Falle der Amtsenthebung Freistellung bis zum Vertragsende ohne Fortzahlung des Gehalts. | 336.207,47 € Rückstellungen betriebliche Altersversorgung: 44.133,00 € |
Stv. Vorsitzender des Vorstandes | 287.172,24 € | Nein | Betriebliche Altersversorgung unter Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung vorheriger Arbeitgeber entsprechend dem ruhegeldfähigen Gehalt. Die Versorgungsleistungen sind in voller Höhe ausfinanziert. 59.000,00 € |
Nein | Ja, Abrechnung nach Fahrtenbuch; 6.561,64 € |
Unfallversicherung; jährl. Versicherungsprämie 593,51 € |
Ja, bei Nichtwiederwahl. | Im Falle der Amtsenthebung Freistellung bis zum Vertragsende ohne Fortzahlung des Gehalts. | 294.327,39 € Rückstellungen betriebliche Altersversorgung: 59.000,00 € |
Mitglied des Vorstandes | 259.044,96 € | Nein | Betriebliche Altersversorgung unter Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung vorheriger Arbeitgeber entsprechend dem ruhegeldfähigen Gehalt. Die Versorgungsleistungen sind in voller Höhe ausfinanziert. 55.000,00 € |
Nein | Nein | Unfallversicherung; jährl. Versicherungsprämie 593,51 € |
Ja, bei Nichtwiederwahl. | Im Falle der Amtsenthebung Freistellung bis zum Vertragsende ohne Fortzahlung des Gehalts. | 259.638,47 € Rückstellungen betriebliche Altersversorgung: 55.000,00 € |
BARMER, Berlin | |||||||||
Vorstandsvorsitzender | 297.512,00 € | Keine | 72.738,00 € | Nein | 8.018,22 € | Nein | 75 % für ein Jahr – max. bis zum Beginn der (vorzeitigen) Altersrente | Amtsenthebung: 100 % bis zum Ende der Amtsperiode, maximal bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, sofern kein wichtiger Grund gem. § 626 Abs.2 BGB vorliegt* Amtsentbindung: 100 % bis zum Ende der Amtsperiode, maximal bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze* Fusion: wie bei Fortbestehen des Vertrages *ggf. unter Anrechnung von sonstigen Bezügen |
378.269,00 € |
Stv. Vorstandsvorsitzender | 273.711,00 € | Keine | 22.199,00 € | Nein | 2.144,75 € | Nein | 75 % bis zum regulären Beginn der Altersrente | Amtsenthebung: angemessene wirtschaftliche Sicherstellung auf Grundlage des Vertrages* Amtsentbindung: nach Vollendung des 56. Lebensjahres 75 % bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze* Fusion: wie bei Fortbestehen des Vertrages *ggf. unter Anrechnung von sonstigen Bezügen |
297.975,00 € |
Vorstandsmitglied | 261.869,00 € | Keine | 66.593,00 € | Nein | Nein | Nein | 100 % für 6 Monate – max. bis zum Beginn der (vorze |
KNAPPSCHAFT
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Es erfolgt die Veröffentlichung der Bezüge der hauptamtlichen Geschäftsführerin für die Kasse.
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
Geschäftsführerin | 131.913,52 Euro | ./. | ./. | ./. | nein | ./. | keine | ./. | 131.913,52 Euro |
SECURVITA BKK
Veröffentlichung gemäß § 35a Absatz 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen |
|
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1.1%- Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung | ||
Vorstandsvorsitzender | 120.000 € | 528 € | 920,28 € | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | 121.448,28 € |
Vorstand | 120.000 € | 528 € | 920,28 € | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | 121.448,28 € |
*Vorstand/ Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstands | **bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich |
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Versorgungsregelungen, sonstiger Vergütungsbestandteile, weiterer Regelungen
und Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
(Stand 14.02.2019)
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | ||||||
Bezeichnung Krankenkasse/ Landesverband/ Bundesverband | Funktion | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u. a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
BIG direkt gesund | Vorstandsvorsitzender | 155.000 € | 26.250 € | – | – | 7.518 € | – |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung |
weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | ||
Vorstandsvorsitzende (bis 28.02.2018) | 30.631,16 Euro | 43.832,94 Euro | 8.936,33 Euro | — | 1.222,00 Euro | — | 58 v. H. aus B 7 | — | 74.464,10 Euro |
Vorstandsvorsitzende (ab 01.04.2018) | 133.825,50 Euro | — | 30.204,00 Euro | — | 4.743,00 Euro | — | Ggf. einmalig Übergangsgeld in H. v. 50 v.H. der Grundvergütung des vorausgegangenen Kalenderjahres | Ggf. Fortzahlung der Bezüge, für die ohne die Fusion verbleibende Amtszeit, falls keine adäquate Beschäftigung möglich ist. Anderes Erwerbs-Einkommen wird voll angerechnet. | 133.825,50 Euro |
* Vorstand/ Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstands
** bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich
——————————-…………………………
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion* | Grundvergütung | variable Bestandteile | Zusatzsversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) |
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag | Geltwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtl. 1% Regelung** | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | ||
Vorstandsvorsitzender | 190.543,44 EUR | nicht vereinbart | 49.803,98 EUR | _ | 6.969,56 EUR | _ | Abfindung: gemäß gesetzlicher Regelung in § 1a Abs. 2 KSchG. |
Bei Amtsenthebung/ Amtsentbindung ist eine einvernehmliche Regelung zu treffen. | 190.543,44 EUR |
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
AOK Baden-Württemberg
Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Versorgungsregelungen | Sonstige Vergütungsbestandteile | Weitere Regelungen | Gesamtvergütung | |||||
Funktion | Grundvergütung | Variable Bestandteile | Zusatzversorgung/ Betriebsrenten |
Zuschuss zur privaten Versorgung | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) | Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen |
|
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | jährlich aufzuwendender Betrag 1(fiktive Berechnung nach KK-AltRückV) |
jährlich aufzuwendender Betrag | Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrechtlichen 1%- Regelung | jährlich aufzuwendender Betrag | Höhe/Laufzeit | Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung | ||
* | 200.000 € | 60.000 € | 65.386 €1 | – | 12.762 € | 178,50 € | – | – | 260.000,00 € |
* Vorstandsvorsitzender | |||||||||
** | 170.000 € | 51.000 € | 47.959,34 € | 334,29 € | 11.676 € | 178,50 € | Abfindung in Höhe von 1/12 der Grundvergütung je Dienstjahr/gestaffelte Auszahlung | – | 221.000,00 € |
** Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
|
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