Vorübergehende Einschränkung der Erbringung von Dienstleistungen an juristische Personen durch die UAB „epayblock“

Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hat dem E-Geldinstitut UAB „epayblock“ vorübergehend eine Einschränkung über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich jener Aktivitäten im Rahmen des Passporting an juristische Personen verhängt. Die UAB „epayblock“ darf zudem keine Geschäfte mit neuen juristischen Personen eingehen.

Für Details wird auf die Public Note (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) der Bank of Lithuania vom 06.08.2021 verwiesen.

Die Bank of Lithuania weist darauf hin, dass die Konzession der UAB „epayblock“ nicht ausgesetzt oder entzogen wurde. Die durch die Bank of Lithuania getroffene Einschränkung bleibt solange aufrecht, bis sie, basierend auf den Ergebnissen ihrer aktuellen Untersuchung, eine Entscheidung getroffen hat.

Die Erbringung von Dienstleistungen durch das E-Geldinstitut an natürliche Personen ist weiterhin erlaubt.

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