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Vorwurf

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Kreditinstitute informieren Verbraucher auf ihren Internetseiten nur unbefriedigend über ihre Angebote an Dispositionskrediten. Das hat die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Sonderuntersuchung festgestellt.

Von Mai bis August hat die Verbraucherzentrale im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen die Werbung von 371 ausgewählten Banken und Sparkassen für 1.346 Girokonten untersucht, die in Deutschland in Verbindung mit einem Dispositionskredit angeboten werden.

Geprüft haben die Verbraucherschützer, welche Angaben die Unternehmen zu diesen Krediten im Netz veröffentlichen, wie leicht Verbraucher diese finden und wie verständlich die Informationen sind. Das Ergebnis: Banken und Sparkassen informieren Verbraucher nur unzureichend.

Die meisten Kreditinstitute veröffentlichen zwar im Internet die Höhe des Sollzinssatzes. Wo genau diese Informationen zu finden sind, variiert aber zwischen den Unternehmen stark. Verbraucher müssen auf den Internetseiten von Anbietern intensiv suchen, um elementare Informationen über Dispositionskredite zu finden.

Für sämtliche Konten der Privatbanken und fast alle Konten der Sparkassen lagen Angaben zur Höhe des Sollzinssatzes vor. Die Genossenschaftsbanken gaben diese Information hingegen nur für knapp 60 Prozent der Konten an.

Regeln zu Zinsen oft unverständlich

Angaben über die Höhe des Sollzinssatzes hinaus werden selten veröffentlicht:

  • Ein Referenzzinssatz, an den der Sollzinssatz gebunden ist, wurde nur für etwa ein Viertel der geprüften Konten benannt. Wenn ein Referenzzinssatz genannt wird, dann häufig einer, der wenig oder gar nicht schwankt. Die Verbraucher werden so kaum an kaum an den Marktentwicklungen beteiligt, die die Kredite verteuern oder verbilligen können.
  • Genaue Termine, wann Zinsanpassungen vorgenommen werden, wurden lediglich für rund zehn Prozent der Konten veröffentlicht.
  • Konkrete Regeln, unter welchen Umständen der Sollzinssatz angepasst wird, wurden für ein Fünftel der Konten benannt.

Die Zinsanpassungsregeln sind zudem oft unverständlich, ungenau oder sichern dem Kreditinstitut eine beliebige Anpassung zu. Verbraucher müssen aber die Höhe des Sollzinssatzes und seine Veränderungen nachvollziehen können. Nur dann können sie den Dispositionsrahmen bewusst nutzen und nur dann können die Konditionen für den Dispokredit Grundlage für die Entscheidung für eines der angebotenen Konten sein.

Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass von einer Preistransparenz beim Dispositionskredit keine Rede sein kann und gesetzliche Regelungen notwendig sind: Die Höhe des Sollzinssatzes sowie dessen Anpassung müssen sich an einem Referenzzinssatz orientieren, der die Zinsentwicklung am Markt ausreichend gut wiedergibt.

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