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Vorwurf des Kapitalanlagebetruges gegen Ex-Geschäftsführer Jürgen Salomon als GF des DS-Rendite-Fonds Life Value II GmbH

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Es ist ein überraschendes Urteil, welches das LG Dortmund dort vor wenigen Tagen gefällt hat (Az. 3 O 129/14). Mit diesem Urteil wird nicht nur erstmals im Zusammenhang mit dem DS Rendite Fonds Nr. 105 Life Value II einem Anleger Schadensersatz gegen die Gründungsgesellschafterin zugesprochen, sondern das Landgericht Dortmund stellte  zusätzlich noch fest, dass dem damaligen Geschäftsführer der DS-Rendite-Fonds Life Value II GmbH ein Kapitalanlagebetrug vorzuwerfen war. Wichtig auch für den obsiegenden Anleger, auch die Erbin von Jürgen Salomon haftet. In dem jetzt vorliegenden und veröffentlichten Urteil beurteilt das LG Dortmund den Emissionsprospekt vom 18.10.2004 als fehlerhaft, weil dieser nur unvollständige Angaben zu den Anschaffungsnebenkosten der Versicherungen enthalte. Damit sei dem damaligen Geschäftsführer der Gründungsgesellschafterin und der Gründungsgesellschafterin selbst, die sich das Handeln ihres Geschäftsführers zurechnen lassen müsse, eine arglistige Täuschung iSd. § 264a StGB vorzuwerfen. Das wird wohl nicht das letzte zu erwartende Urteil in diesem Zusammenhang gewesen sein. Ob das Urteil dann vor dem OLG Bestand haben wird, wird man abwarten müssen.

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