Darüber liest man so manchen Artikel im Internet.In den Veröffentlichungen, meistens von Rechtsanwälten, werden dann immer einzelne Banken benannt die es dann betreffen soll, heißt wo es nach Ansicht der veröfefntlichenden Rechtsanwälte diese Möglichkeit gibt nach Meinung des jeweiligen Rechtsanwalt. Eine dieser veröffentlichenden Kanzleien ist die kanzlei Werdermann von Rüden aus Berlin. Diesen Anwälten haben wir eine Presseanfrage zu diesen Veröfefntlichungen übermittelt, denn wir wollen einmal wissen warum in den Artikeln immer nur eine Bank benannt ist, und ob das nicht für nahezu alle Banken in Deutschland gilt. Was uns in der gesamten Berichterstattung fehlt, ist dann irgendeine Äußerung der betroffenen Banken. Auch hier wollen wir einmal, exemplarisch, von der Kanzlei Werdermann von Rüden wissen, was denn die Bank eigentlich zu solchen Veröffentlichungen sagt? Heute nun haben wir dann einen Telefontermin zu unserer Presseanfrage zu diesem Thema. Hier will man usn dann unsere Fragen beantworten.
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