Der Name VP Verband Pflegehilfe ist sicherlich clever gewählt, denn er führt die Verbraucher möglicherweise in die Irre.
Irreführende Firmennamen sind gemäß § 18 Abs. 2 Handelsgesetzbuch verboten.
Irreführende Firmennamen sind gefährlich für die Firmenchefs, warum?
Gem. § 18 Abs. 2 HGB kann die Eintragung einer Firma in das Handelsregister abgelehnt werden, wenn der gewählte Firmenname über geschäftliche Verhältnisse irreführt, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Zur Irreführung geeignet sind solche Angaben, die bei einem Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise Fehlvorstellungen hervorrufen können. Ob eine Eignung zur Irreführung gegeben ist, ist vom Standpunkt der beteiligten Verkehrskreise, z.B. Käuferschaft, branchenkundige Kaufleute, Lieferanten und Kreditgeber zu beurteilen. Als Maßstab dient die Sicht des durchschnittlichen Angehörigen des betroffenen Personenkreises bei verständiger Würdigung. Maßgebend ist also auf den „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“ abzustellen (Thür.OLG MDR 2010, 1128).
Abmahnungen von Konkurrenten drohen, ebenso aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Der Name könnte rechtlich also zweifelhaft sein.
Zur Sache selbst
Der VP Verband Pflegehilfe GmbH ist eine ganz normale gewinnorientierte Firma. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Nun bietet diese Firma wohl auch Immobilien zum Erwerb an. Das darf sie, keine Frage, aber Verbraucher sollten bei solchen kreativen Verbänden sicherlich ein ganz besonderes Augenmerk auf alle Unterlagen zu den angebotenen Immobilien und auf Preise haben.
Zudem sollten sich interessierte Verbraucher beim Erwerb einer solchen Immobilie dann immer auch ein Beratungsprotokoll mit allen wichtigen Angaben und Aussagen des Vermittlers aus dem Beratungsgespräch aushändigen lassen, natürlich mit Unterschrift.
Wichtig ist auch, dass Sie sich bitte schriftlich die Höhe der Vermittlungsprovision bestätigen lassen, die das Unternehmen beim Abschluss eines Kaufvertrages bekommt.
Bedenken Sie bitte auch, dass eine Pflegeimmobilie eine Management-Immobilie ist, das heißt, nur wenn diese auch vermietet ist, haben Sie auch Einnahmen. Klappt das mit dem Vermietungsmanagement nicht, dann haben Sie Kosten über Kosten und keine Einnahmen.
Dies kann dann sicherlich auch zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen in ihrem Finanzbudget führen. Holen Sie sich auch bitte immer Gegenangebote ein, denn auch auf dem Markt der Pflegeimmobilien gibt es natürlich Wettbewerber.
Wichtig ist auch, dass Sie sich den Standort der Pflegeimmobilie genau anschauen und nicht einfach eine Immobilie direkt vom Prospekt her erwerben. Nicht, dass es dann nach dem Kauf ganz schnell eine Kaufreue bei Ihnen gibt. Das wird dann teuer…
Anmerken wollen wir aber auch noch, dass es mit einer ähnlich klingenden Gesellschaft bereits eine Insolvenz gab.
Amtsgericht Ansbach Aktenzeichen: HRB 4543 | Bekannt gemacht am: 31.10.2014 02:03 Uhr |
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
30.10.2014 | |
HRB 4543:Pflegehilfe SenioConsult GmbH, Neuendettelsau, Rampenstraße 5, 91564 Neuendettelsau.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 29.10.2014 (Az. 2 IN 250/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. |
Kommentar hinterlassen