Nun, eine berechtigte Frage die man uns da in der Redaktion von Seiten der Anleger gestellt hat. Nun wir sind natülich keine Rechtsanwaälte, aber auch der gesunde Menschenverstand kann hier möglicherweise dann behilflich sein. Jeder der hier eine solch weitreichende Entscheidung treffen soll, muss über das gesamte „Für und Wieder“, im Vorhinein ordentlich und umfassen aufgeklärt werden.
Aus Sicht unserer Redaktion hat Hans Jürgen Brunner genau das in seiner Einladung, die immerhin seine Unterschrift trägt, ganz klar versäumt. Bewusst oder unbewusst, das wissen wir nicht.
Tatsache ist aber, das Hans Jürgen Brunner als Geschäftsführer der genannten V Plus Fonds, es versäumt hat in seinem Einladungsschreiben auf die Auswirkungen des Liuidationsbeschlusses hinzuweisen. Genau dieses Fehlverhalten kann dann durchaus in der weiteren Folge dazu führen, das es hier Anleger geben könnte , die dann gerichtlich gegen einen möglichen Beschluss gerichtlich Vorgehen werden. Die Erfolgsaussichten dürften dabei nicht schlecht sein für den klagenden Anleger.
Ich bin überzeugt davon, das kein Anleger einer Liquidation des jeweiligen Fonds zustimmen wüde, wenn er gewusst hätte, bzw. ordentlich von der Fondsgeschäftsführug informiert worden wäre über die Folgen des Liquidationsbeschlusses: Das gilt insbesondere für die beteiligen Ratensparer. Diese müssten dan die Rate der nächsten Jahre möglicherweise auf einen Schlag bezahlen. Da dürfte es bei so manchem Anleger dann um die Existenz gehen.
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