V+Plus Fonds Erweisen Sie den Anlegern da nicht einen Bärendienst Herr Brunner?

Published On: Montag, 26.11.2018By

Eigentlich dachten wir immer, das der Geschäftsführer einer Fondsgesellschaft, doch eigentlich die Interessen seiner Anleger vertreten sollte, denn eigentlich steht er ja bei denen „in Lohn und Brot“. Umso unverständlicher ist uns nun der Inhalt der Einladungen zur V+ Plus Fonds 1-3 Gesellschafterversammlung am 7. Dezember 2018 in München.

Hier will Herr Brunner, als Geschäftsführer der Fonds 1-3, nun die Liquidation der Fonds beschließen lassen. Warum gerade nun zu diesem Zeitpunkt bleibt dabei im Unklaren. Gab es möglicherweise einen Hinweis der „Bafin?“ an die Fondsgesellschaften?

Nun, wir wissen es nicht, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig.

Was wir aber wissen ist, das ein positiver Liquidationsbeschluss weitreichende Folgen für die Anleger, vor allem die Ratensparer in den Fonds, haben würde.

Hier könnte der Liquidator der Fonds alle noch ausstehenden Raten sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig stellen lassen. Da geht es nicht nur um „ein paar Euro 50“ sondern da geht es möglicherweise um die persönliche Existenz so manchen Anlegers. Darüber dürften sich die Anleger möglicherweise gar nicht bewusst sein, so Thomas Bremer.

Was wir dann wirklich „befremdlich“ finden ist allerdings, das der Geschäftsführer der V+ Plus Fonds zwar die Liquidation auf die Tagesordnung stellt, aber den Anlegern, dessen Interessenvertreter er doch eigentlich sein sollte, nicht einmal erklärt, was letztlich dieser Liquidationsbeschluss bedeutet. Ich bin überzeugt davon, dass kein Anleger diese Tagesordnungspunkt unterstützt, wenn er um die Konsequenzen weiß. Warum er die nicht von „seinem Geschäftsführer“ erfahren hat, das wissen wir nicht.

Nun will Herr Brunner, das die Anleger m schriftlichen Verfahren o h n e diese wichtige Information abstimmen, heißt für uns „man lässt die Anleger hier bewusst ins Messer laufen“.

Natürlich, so Thomas Bremer, werden wir einen möglicherweise gefassten Beschluss in dieser Hinsicht, über ein Gericht anfechten lassen., denn man hat dem Anleger ganz klar wichtige Informationen über die Konsequenzen seiner Zustimmung, vorenthalten.

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