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V+Plus Fonds – Finden Sie das seriös Herr Rechtsanwalt Unzicker?

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Natürlich stellen wir immer provokative Fragen in unseren Überschriften, und natürlich begründen wir dann diese Schlagzeile auch in unseren nachfolgenden Artikeln. Unseren Stammlesern ist bekannt, dass wir uns seit Jahren mit dem Thema V+Plus Fonds befassen, dabei auch über Jahre eine Interessengemeinschaft unterstützt haben und auch noch unterstützen. Bekommen wir dort dann Hinweise, die aus unserer Sicht für viele Anleger interessant sein könnten, dann berichten wir natürlich darüber.

Heute geht es uns insbesondere um die Forderungen, die genannte Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von den V+Plus Fonds, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Brunner, derzeit vermehrt stellen. Gehört haben wir dazu auch, dass genannte Kanzlei dann gerne auch einen Vergleich anbietet. Genau das war auch unser Anlass, warum wir vor dieser Berichterstattung der genannten Kanzlei eine Presseanfrage übermittelt haben. Verblüffend dann die Antwort, die wir bekommen haben, aber aus unserer Sicht auch ein Armutszeugnis für die Kanzlei und deren Mandantschaft, vertreten durch Hans Jürgen Brunner.

Hier unsere Presseanfrage an die Kanzlei Unzicker:

In Sachen V+Plus Fonds

 

 

Sehr geehrter Herr Unzicker,

 

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Wie Ihnen möglicherweise bekannt ist, habe ich ja vor einigen Jahren eine Interessengemeinschaft zu diesen Fondsangeboten gegründet. Deshalb erhalte ich auch immer neue Nachrichten von investierten Anlegern. In den letzten Wochen häufen sich diese Hinweise wieder und haben nahezu immer mit Ihrer Kanzlei zu tun, Bevor ich einen Bericht dazu veröffentliche, gebe ich Ihnen hiermit die Gelegenheit zu nachfolgenden Fragen Stellung zu beziehen. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

 

Ist es richtig, das Sie im Rahmen eines Mandats der V+ Plus Fonds gegenüber Anlegern tätig werden?

Geht es bei dieser Tätigkeit vorrangig um das Einklagen von Ihrer Meinung nach ausstehenden Ratenzahlungen?

Sie sollen dabei vermehrt Angebote zu „Vergleichen“ gemacht haben, ist dies richtig?

Geschah dies auch deshalb, weil Sie hier möglicherweise eine höhere Gebühr abrechnen können?

Mir ist aus den vergangenen Jahren bekannt, das es eine durchaus vom Gericht anerkannte Möglichkeit gibt, das Anleger rückständige Raten nur bis zu der Höhe zahlen müssten, die eine prospektgemäße Kündigung zulässt. Sie sollen jedoch Raten darüber hinaus Einfordern. Ist das richtig?

Weisen Sie die Anleger ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin?

Dazu gibt es meiner Meinung nach auch einen richterlichen Hinweise an V+ Plus und dessen Geschäftsführer Brunner, dass dies möglich ist, Ist Ihnen dieser richterliche Hinweis bekannt?

Eine zusätzliche Presseanfrage in diesem Vorgang werde ich an die Rechtsanwaltskammer übermitteln und an Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen der ja viele Mitglieder der IG vertreten hat bzw. vertritt.

Presseanfrage Ende

Diese Antwort haben wir dann bekommen haben:

Sehr geehrter Herr Bremer,

im Hinblick auf Ihre E-Mail vom 06.03.2024 bestätigen wir nach Rücksprache mit unseren Mandanten, dass wir die geschlossenen Investmentfonds V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L., V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG i. L. und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. in rechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, von denen wir auch nicht entbunden sind, sehen wir uns jedoch daran gehindert, zu mandatsbezogenen Sachverhalten Stellung zu nehmen.

Zitat Ende

Das ist natürlich die einfachste und bequemste Art sich aus der Aktion zu beferien. Nun gut. Etwas mehr hat uns dann Rechtsanwalt Reime mitgetielt, ohne das er seine Verschwiegenheitspflicht verletzt.

Reime hilft seit Jahren betroffenen Anlegern „mit einem blauen Auge“ aus den Verpflichtungen herauszukommen. Hier insbesondere über das Kündigungsrecht was den Anlegern laut Prospekt nach einer Beitragszahlungszeit von 60 Monaten zusteht. Genau das, so Rechtsanwalt Reime nutzen wir natürlich für unsere Mandanten. Das auch deshalb, so Rechtsanwalt Reime, weil es dazu richterliche Hinweise gibt die natürlich auch der Klagepartei, vertreten durch dei Kanzlei Unzicker, bekannt sind. Trotzdem, so Rechtsanwalt reime versucht man weiterhin unsere Vorgehensweise zu diskreditieren. Natürlich lassen wir uns von unserem Weg nicht abbringen.

Es kann nichts ein, das die Anleger nun noch, wissend das sie möglicherweise niemals einen Cent aus den Fonds zurückbekommen werden, Geldbeträge zahlen sollen die nicht erforderlich sind. Da werden wir usn auch weiterhin mit Rechtsanwalt unzicker und seinem Auftarggeber, Hans Jürgen Brunner als Liquidator und GF der Fonds, streiten. Unsere Erfolge geben uns dabei recht, so Rechtsanwalt Reime.

 

 

 

 

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