Das sollten bitte auch alle Beteiligten erkennen. Geschäftsführer, Treuhänder und Service KVG. Es kann nicht nur darum gehen, dass man, solange Geld vorhanden ist, den Fonds nur deshalb weiterführt, damit man für sich weiterhin lukrative Einkünfte ohne viel Aufwand erzielen kann. Alle beteiligten Personen und Unternehmen sind in erster Linie den Anlegern verpflichtet, nicht sich selber gegenüber.Hat man dies verstanden, dann kann die Lösung nur bedeuten, den Fonds zu liquidieren. Die Liquidation durchführen sollte wiederum ein unbeteiligter Dritter, da dieser Stück für Stück aufklären muss, was und wann mit welchem Geld passiert ist. Gegebenenfalls müssen hier Gelder zurückgefordert werden, sollte sich herausstellen, dass Vertrieb, Service KVG usw. Gelder zu Unrecht bzw. im Übermaß erhalten haben. Ist dem so, müssen natürlich hier auch im Namen der Anleger konsequent Gelder vom Liquidator zurückgefordert werden.
Den Fonds fortzuführen, hat absolut keinen Sinn für die Anleger. Sollte es sich bewahrheiten, dass die Hamburger Service KVG sich tatsächlich geweigert hat, den Geschäftsführern die Anlegeradressen herauszugeben, dann sollte (muss) sich die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde mit dem Vorgang und dem Sachverhalt befassen und daraus auch Konsequenzen ziehen.
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