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V+Plus Fonds Rechtsmeinung Rechtsanwalt Jochen Resch

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Anleger der V+ Fonds haben Post bekommen. Nach dem Scheitern der Gesellschafterversammlungen der V+ Fonds am 14.10.2016 soll jetzt ein neuer Anlauf gestartetwerden. Es soll keine Gesellschafterversammlung abgehalten, sondern „es soll die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren“ durchgeführt werden.V+ Fonds: Klare Regelung im Gesellschaftsvertrag
Eigentlich eine Frechheit: Der Gesellschaftsvertrag regelt ausdrücklich, was zu tun ist, wenn eine Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig ist. Das war in diesem Falle so, weil der Komplementärtreuhänder nicht anwesend und auch nicht ordnungsgemäß vertreten war. In diesem Falle könnte die Gesellschafterversammlung nicht durchgeführt werden, so sagt es der Gesellschaftsvertrag.

V+ Fonds: Neue Versammlung muss einberufen werden
Ein Gesellschaftsvertrag enthält auch eine Regelung, was dann zu geschehen hat. Wenn nämlich die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig ist, muss sie erneut innerhalb von zwei Wochen mit einer Einberufungsfrist von einer Woche mit derselben Tagesordnung einberufen werden. „Diese neuerlich einberufene Gesellschafterversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig…“

V+ Fonds: der Gesellschaftsvertrag wird gebrochen
Der Gesellschaftsvertrag enthält also eine ganz eindeutige Regelung. Die V+ Fonds halten sich also nicht an ihren eigenen Gesellschaftsvertrag? Das intransparente Verhalten der Verantwortlichen setzt sich fort. Es gibt keine hinreichende Erklärung dafür, warum nicht nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages gehandelt wird. Zudem entfallen einzelne Tagesordnungspunkte, die noch am 14.10.2016 auf der Tagesordnung standen. Eine Begründung wird dafür nicht gegeben.

V+ Fonds: Wie kann das Risiko beendet werden
Dieses Verhalten bestätigt ein weiteres Mal, dass die Gesellschafter bestrebt sein sollten, so schnell wie möglich ihre Stellung als Gesellschafter der V+ Fonds zu beenden. Hierzu gibt es rechtliche Möglichkeiten, die bereits unzählige Male umgesetzt wurden.

V+ Fonds: Landgericht Frankfurt gewährt Schadensersatz für Anleger
Zudem bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Anlageberatern. Auch hierzu gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, zuletzt ein Urteil vor dem Landgericht Frankfurt. Der Anlageberater wurde verurteilt, dem geschädigten Anleger den kompletten Schaden zu ersetzen.

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