Auch das ist eine unternehmerische Bteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes für den jeweiligen investierten Anleger.VR Bürgerwindpark Dötlingen GmbH & Co. KG
Dötlingen
Bekanntmachung gem. § 10 a Abs. 1 VermAnlG
Hiermit zeigen wir gemäß § 10 a Abs. 1 Vermögensanlagengesetz die Beendigung des öffentlichen Angebotes für die Beteiligung als Kommanditist an der VR Bürgerwindpark Dötlingen GmbH & Co. KG zum 10.04.2017 an.
Dötlingen, den 19.07.2017
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