In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland Verwaltungs GmbH, Denkendorfer Straße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen mit Ausnahme an Aktiengesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG, die die Erbringung von Auskunftsdiensten über Mieter über eine datenbankunterstützte Auskunftei zum Gegenstand hat (AG Stuttgart, HRB 253298), vertr. d.: Matthias Heißner, (Geschäftsführer),
ist heute, am 16.03.2016, um 10:15 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Tillmann, c/o Kanzlei WallnerWeiß, Seestraße 58, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/997836-0, Fax: 0711/997836-10 bestellt .
Verfügungen der Antragsgegnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Antragsgegnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Kommentar hinterlassen