Ein erneut nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in dieser Bilanz weist genau das aus, eine bilanzielle Überschuldung. Der Betrag hat sich zudem innerhalb des letzten Bilanzjahres sogar noch erhöht.
VSOP III GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Anlagevermögen | 117.793,00 | 98.350,00 |
I. Sachanlagen | 117.793,00 | 98.350,00 |
B. Umlaufvermögen | 388.461,94 | 508.712,14 |
I. Vorräte | 8.520,02 | 8.937,40 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 184.612,21 | 189.044,68 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 195.329,71 | 310.730,06 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.842,55 | 30.597,04 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 4.589.691,33 | 4.473.376,65 |
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter | 1.375.507,38 | 1.340.962,98 |
II. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 3.214.183,95 | 3.132.413,67 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 5.098.788,82 | 5.111.035,83 |
Passiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Eigenkapital | 2.473.824,00 | 2.473.824,00 |
I. Rücklagen | 2.473.824,00 | 2.473.824,00 |
B. Rückstellungen | 493.348,38 | 394.401,07 |
C. Verbindlichkeiten | 2.131.616,44 | 2.242.810,76 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 5.098.788,82 | 5.111.035,83 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften und Co (§ 264a Absatz 1 iVm § 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und Co angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRA Nr. 44202 unter der Firma VSOP III GmbH & Co. KG eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da das Unternehmen eine für uns plausible, positive Fortführungsprognose vorlegen konnte.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 ist ein Sammelposten gebildet worden, der über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird.
Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.
3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte | Betrag in € |
Ausleihung | 0,00 |
Forderungen | 0,00 |
Verbindlichkeiten | 1.613.460,25 |
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 1,6%.
6. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die sonstigenRückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 2.242.810,76 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 2.131.616,44 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 9.279 TEUR.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17.
Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Markus M. Mey (§ 285 Nr. 10 HGB).
Berlin, den 22. Januar 2021 |
gez. Markus M. Mey |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2021 festgestellt.
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