Neben den Aktionären der Gesellschaft VST BUILDING TECHNOLOGIES AG, machen sich nun möglicherweise auch die Anleihegläubiger Gedanken über ihr Investment so Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld.
Das ist doch ein ganz normaler Vorgang, wenn ein Unternehmen solch eine adhoc Meldung herausgibt. Natürlich hat diese adhoc Meldung Auswirkungen auf das Vertrauen in diese Gesellschaft, aber dann auch sicherlich auf den Kurs der Anleihe.
Anleihen sind natürlich grundsätzlich immer mit einem Totalverlustrisiko verbunden, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, aber man kann in diesem konkreten Fall nur hoffen, das es dann in den Überlegungen des Vorstands der Gesellschaft auch einen Plan gibt das Unternehmen fortzuführen.
In den letzten Jahren so Daniel Blazek ist uns das bei einigen Unternehmen gelungen. Unternehmen, die dann gemeinsam mit uns Lösungen erarbeitet haben. Lösungen, die man dann mit den Anlegern diskutiert hat, denn auch eines ist doch auch klar, die Anleger wollen keinen Verlust erleiden, sondern ihr investiertes Kapital sicher sehen.
Zitat:
VST BUILDING TECHNOLOGIES AG:
Vorstand prüft Fortbestand des Unternehmens Leopoldsorf (pta039/15.11.2021/16:35) – Bezug nehmend auf die Mitteilungen vom 15. und 29. Oktober 2021 sowie vom 5. November 2021 teilt die VST BUILDING TECHNOLOGIES AG („VST“;
Aktie: ISIN: AT0000A25W06; Anleihe: DE000A2R1SR7) wie folgt mit: Als Folge der Prüfungen der Auswirkungen der Insolvenzen der Premium Syscon A/S, der Premiumverbund Bau GmbH und der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN: DE000A0V9L94) auf die VST und ihre Konzerngesellschaften, verbunden mit der weiterhin bestehenden wirtschaftlich angespannten Lage der VST und ihrer Konzerngesellschaften, sieht der Vorstand eine potentielle Gefahr für den Fortbestand der VST. Der Vorstand hat daher beschlossen, den Fortbestand der VST zu prüfen, und, unter Einbindung entsprechender Berater, verfügbare Optionen, Maßnahmen und Szenarien zu analysieren.
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