Die BaFin hat am 1. Oktober 2021 gegenüber der VTB Bank (Europe) SE die Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet. Außerdem hat die BaFin mit sofortiger Wirkung einen Sonderbeauftragten bei dem Institut bestellt, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen.
Die Anordnung muss innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden.
Um die Umsetzung der Anordnung zu überwachen, bestellt die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Geldwäschegesetz (GwG) sowie § 25h Absatz 5 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.
Der Bescheid ist seit dem 1. Oktober 2021 bestandskräftig.
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