diebewertung.de: Was ist ein Einlagensicherungsfonds?
Rechtsanwältin Bontschev: Immer wieder erreichen uns in Zeiten wie diesen Nachfragen unserer Mandanten und der Sparer wie sicher ihr Geld bei den Banken ist und ob der Einlagensicherungsfond greift.
Kurz ein paar Worte dazu:
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister, innerhalb der EU, sind nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet die Kundeneinlagen durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern. Dieses ist der Einlagensicherungsfonds. Er dient der Absicherung der Einlagen der Kunden für den Fall, dass beispielsweise die Bank insolvent wird. Es gibt in vielen Ländern sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen. Wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, soll dieser Einlagensicherungsfonds die Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe absichern.
In Deutschland gibt es ein 2-stufiges Einlagensicherungssystem. Die Banken sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken, der mit einer Sicherungsgrenze je Gläubiger von 100.000 € pro Anleger und pro Bank im Insolvenzfall einspringt. Dieser Betrag ist gesetzlich garantiert. Daneben gibt es den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Der Schutzumfang pro Einleger/Sparer errechnet sich aus dem haftenden Eigenkapital des jeweiligen Kreditinstituts. Diese zusätzliche Sicherungsgrenze beläuft sich auf 7 Millionen Euro pro Einleger. Wichtig ist für die Anleger zu wissen, dass nur dann, wenn der Entschädigungsfall festgestellt wird, was bei einer Insolvenz in aller Regel der Fall ist, die Einlagensicherung und deren Entschädigungsregelungen greifen. Es fragt sich daher, wie wird mit dem Fakt umgegangen, wenn beispielsweise Guthabenbeträge eingefroren werden, als Ergebnis der sich weiter hoch schaukelten gegenseitigen Sanktionen. Aus unserer Sicht greift dann das Einlagensicherungssystem, wie dargestellt, nicht. Jedenfalls ist die Frage, ob in einem solchen Fall, wenn die Einlagen der Kundinnen und Kunden auf einmal nicht mehr verfügbar sind, auch der Entschädigungsfall festgestellt werden kann.
diebewertung.de:Was wird nicht geschützt?
Rechtsanwältin Bontschev: Für Wertpapierdepots ist eine Einlagensicherung nicht notwendig, denn die Wertpapiere sind verbriefte Rechte, die in ihrem Eigentum/Eigentum des Kunden stehen und durch die Bank nur verwahrt werden. Sie können jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere beantragen oder die Übertragung auf eine andere Bank und, dass bei dieser anderen Bank eingerichtete Depot. Weiterhin nicht geschützt sind Einlagen von dem Kreditinstitut nahestehender Personen wie Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und Einlagen sowie Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften erfüllen.
Wie bekannt, hat die BaFin mit Veröffentlichung vom 08.10.2021 der VTB Bank die Annahme neuer Spareinlagen untersagt.
diebewertung.de:Wie ist es mit der VTB?
Rechtsanwältin Bontschev: Neben der Sberbank, über die wir bereits berichtet haben, sind Kunden die bei der VTB Bank Geld angelegt haben, nicht zu Unrecht beunruhigt. Wir verweisen hier auf unseren Artikel
https://www.bontschev.de/aktuelles/news/insolvenzverfahren-sberbank-europe/
Die VTB Direktbank ist eine EU-Bank, für sie gilt EU-Recht, und sie ist der in Frankfurt ansässigen Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt.
diebewertung.de:Was sollten Kunden tun?
Rechtsanwältin Bontschev: Lassen Sie sich gern vertraulich anwaltlich beraten. Es wäre anmaßend zu sagen, dass in diesen Zeiten absolute 100-prozentige Sicherheit für Ihr Geld gewährleistet werden kann. Aber man kann sich damit befassen, mögliche Schäden tief zu halten und mithilfe des Anwalts eine Strategie zu erarbeiten, wie Sie geschützt sind im Rahmen der Einlagensicherung.
diebewertung.de: Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.
Rechtsanwältin Bontschev: Kommen Sie bitte unverzüglich auf uns zu, damit wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch beraten und über die nächsten Schritte informieren können.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Mail: kanzlei@bontschev.de
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