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VTG AG: Bestimmung der angemessenen Barabfindung und Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Landgericht Hamburg

Bekanntmachung

403 HKO 68/​21

Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft, Hamburg anhängig. Antragsgegnerin ist die Warwick Holding GmbH, Frankfurt am Main.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Steffen Kraus, Deliusstraße 16, 24114 Kiel.

 

Kammer 3 für Handelssachen

Böttcher, Vorsitzender Richter am Landgericht

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