In den Startlöchern steht der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit dem ADAC. Beide wollen in der nächsten Woche die neue Musterfeststellungsklage nutzen. Die Bundesregierung hatte das Gesetz im Sommer schnell durchgebracht, damit noch vor der Verjährung von Ansprüchen Klagen erhoben werden können. Musterfeststellungsklagen sollen mehr Gerechtigkeit bringen. Vielfach hatten in der Vergangenheit große und starke Marktteilnehmer wie z.B. Automobilkonzerne ohne Rücksicht auf den Kunden agiert. Getreu dem Motto: es klagt doch sowieso keiner. Das soll das Gesetz ändern. Jetzt muss ein Verband fünfzig Betroffene sammeln, kann klagen und alle anderen können sich anschließen. Bei Erfolg der Musterfeststellungsklage ist dann ein Sachverhalt verbindlich festgestellt. Dann muss nur noch die Höhe des Anspruchs individuell durchgesetzt werden.
Kommentar hinterlassen