Der Richter befand, dass es unerheblich sei, ob bei dem Gebrauchtwagen bereits eine neue Software aufgespielt sei. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Nachbesserung durch das Softwareupdate für Kläger unzumutbar sei. Damit unterscheidet sich das Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, von anderen.
„Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben“, so Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der den Besitzer eines 2015 gekauften VW Tiguan vertrat. Das Gericht nehme Volkswagen jegliche Möglichkeit, Fahrzeuge mit manipulierter Software in der bisherigen Form nachzubessern.
Man beachte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und sich nur auf einen Einzelfall bezieht. Volkswagen wird wohl in Berufung gehen, es aber spätestens, wenn der nächste Schritt das Bundesverwaltungsgericht (oder wer als letzte Instanz dafür zuständig ist) wäre, sich auf einen Vergleich einigen, um ein für alle Autohersteller sehr kostspieliges Grundsatzurteil zu vermeiden. Banken und Versicherungen machen es ja genauso. Für den Kläger muss man hoffen, dass die Rechtsschutzversicherung lange genug mitspielt.
Es wäre schön, wenn die Bewertung an das Urteil im Gesamten ran käme. Sehr spannend! Eine Berufung wird es wohl auch geben. Dann kommen diese Verfahren in gehobene bedeutsame Instanzen. Der Verbraucherschutz könnte sich in Deutschland enden. Historisch!