Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 7. Mai 2014 entschieden, dass Verbraucher mit Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ein unbefristetes Widerspruchsrecht haben. Das Urteil betrifft Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. In diesen Jahren gab es eine deutsche Sonderregel, nach der Versicherte zunächst nicht alle Unterlagen zum Vertragsschluss erhielten. Im Gegenzug hatten Verbraucher die Möglichkeit, noch maximal ein Jahr zu widersprechen. Nach der Entscheidung des BGH gilt diese Jahresfrist nun nicht mehr.
Lag also bei der Unterzeichnung Ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag keine oder nur eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung vor und/oder haben Sie die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten, so können Sie Ihrem Vertrag selbst heute noch widersprechen und sodann gezahlte Prämien zurückfordern. Die Allianz spricht – allein für die Lebensversicherungsbranche – von einem Volumen von 400 Milliarden Euro. Über die genaue Höhe der Rückzahlungsansprüche muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entscheiden, an das der BGH den Fall zurückverwiesen hat. Dabei sind einzelne Rechtsfragen wie etwa die Verjährung der Erstattungsansprüche der Verbraucher noch offen.
Was ist zu tun?
Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, werden wir das Urteil auswerten und Ihnen dann konkrete Handlungsempfehlungen geben, Ihren Vertrag prüfen und helfen, Ihre eventuellen Ansprüche geltend zu machen.
Dem BGH-Urteil vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 19. Dezember 2013, der entschied, dass die Regelung im deutschen Versicherungsrecht, wonach ein Widerspruchsrecht auch bei fehlender, unvollständiger oder falscher Belehrung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, gegen das europäische Recht verstößt (Az. C-209/12).
Quelle:VZ Hamburg
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