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VZ Sachsen und die DS-GVO

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Seit ein paar Tagen weiß jeder, in wie vielen Mail-Verteilern man eigentlich gelistet ist. Und auch der Briefkasten ist bei vielen prall gefüllt: Stadtwerke, Banken oder Versicherungen fragen ihre Kunden nach Datenschutz-Einwilligungen oder informieren sie über neue Regelungen. Selbst bei Arzt oder Friseur kann es vorkommen, dass man zunächst ein Formular unterschreiben soll.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinterlässt viele Fragezeichen – bei Kunden und Unternehmen gleichermaßen. „Über den wasserdichten wie nutzerfreundlichen Weg scheiden sich die Geister“, resümiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dennoch ist für Sächsischen Verbraucherschützer klar: Dem Datenschutz kommt durch die neue Verordnung endlich die Bedeutung zu, die ihm gebührt.

Die Informations- und Auskunftsrechte der Nutzer wurden gestärkt. Und mit der Informationsflut ist Datenschutz zugleich viel mehr in das Bewusstsein der Nutzer und Unternehmen gerutscht. „Heutzutage sind Daten Dreh- und Angelpunkt und Geschäftsmodell. Umso wichtiger ist, dass die Hoheit beim Nutzer bleibt“, so Henschler.

Generell dürfen Unternehmen nur so wenig Daten wie nötig speichern. Das geht aber auch ohne Einwilligung. Ein Online-Shop braucht zum Beispiel die hinterlegte Adresse, um die Ware zu versenden. „Notwendige Daten sind solche, die der jeweiligen Vertragsdurchführung dienen. Das sollte man als bare Münze nehmen. Seine Telefonnummer anzugeben oder gespeichert zu wissen, ist oft unnötig“, so Henschler. „Gleiches gilt, wenn Banken oder Versicherungen nach Mailadressen fragen, obwohl man kein Online-Kunde ist.“ Zudem können Verbraucher nach wie vor bei Unternehmen anfragen, um in Erfahrung zu bringen, welche Daten von ihnen gespeichert wurden. Der Anbieter muss jetzt innerhalb von einem Monat eine schriftliche Auskunft erteilen.

Neu ist zudem der deutlich höhere Bußgeldrahmen für Unternehmen. „Das zwingt alle datenverarbeitenden Stellen, den Umgang mit Nutzerdaten sorgfältig zu prüfen und die Einwilligung zu hinterfragen“, so Henschler. Sollte es zum Streit kommen, müssen die Stellen das Vorliegen einer Nutzer-Einwilligung nachweisen. Da ist es für viele erstmal am sichersten, wenn man die Einwilligung ausdrücklich einholt. Viele Detailfragen zu den Auswirkungen der DSGVO sind noch unklar und werden im Laufe der Zeit durch die Gerichte klargestellt.

Ach ja, die aktuelle E-Mail-Flut sieht Katja Henschler ganz pragmatisch: „Viele sind von der Anzahl der Mails überrascht, für E-Mail-Nutzer ist das aber ein guter Anlass, mit den eigenen Daten aufzuräumen.“

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