Die Geschäftemacher nutzen das Überraschungsmoment und bieten den ahnungslosen Verbraucher*innen an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremsen auszufüllen.
Die Betroffenen werden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder bedrängt. Weil die Abzocker entweder gut informiert sind, bestimmten Mustern folgen, gut geschult sind oder der Zufall es einfach will, gelingt es einigen Geschäftemachern so immer wieder, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. „Mit solchen Informationen kann zum Beispiel ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter mitunter erfolgreich initiiert werden“, weiß Julia Tuncel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für den Erhalt der Energiepreisbremsen bei Strom und Gas ist kein Antrag zu stellen. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Verbraucher*innen nichts tun, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an Ihre Kund*innen.
Wie sich bei Abzocke am Telefon oder der Haustür verhalten?
Der unkomplizierteste Schutz vor derartigen zusätzlichen Sorgen, ist das konsequente Beenden unerwünschter Verkaufsgespräche. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer an Haustür oder Telefonen weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen der Rechtsberatung bei Kündigung oder Wechselbestrebungen mit jahrelanger Erfahrung und guten Kontakten weiter.
Ausführliche Informationen zu Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Härtefallfonds finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.
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