Die Sonne scheint, die Laune ist gut und im Urlaub möchte man sich etwas gönnen. Ein schönes Schmuckset zum Beispiel, das eine Verbraucherin auf ihrer Reise in Dubai für rund 10.000 Euro gekauft hatte. Zurück in Thüringen hat sie den Wert prüfen lassen und stellte fest, dass das Set weniger als die Hälfte wert war. Angezahlt hatte sie schon und nun mahnte die Firma über einen Anwalt den Restbetrag an.
„Bei Käufen im Nicht-EU-Ausland ist es äußerst schwierig überhaupt zu klären, welches Recht gilt und welche Rechte die Verbraucherin am Ende hat“, sagt Silvia Georgi, Beraterin in Leinefelde. „Wir haben mehrmals hin und her geschrieben, mit dem Anwaltsbüro und der Firma telefoniert. Letztendlich konnten wir den Kauf rückabwickeln, zur großen Freude der Verbraucherin“, so Georgi, die auch in Mühlhausen und Nordhausen berät. Am Ende blieb noch ein Rechnungsbetrag von rund 1200 Euro übrig, den die Verbraucherin ans Unternehmen und dessen Anwalt zahlen musste.
Ein ähnlicher Fall tauchte im Frühjahr in Jena auf. Während einer Türkeireise kaufte eine Thüringerin ebenfalls Schmuck, für etwa 9000 Euro. 2000 Euro hatte sie schon angezahlt, doch auch hier war der Schmuck nicht die Summe wert. „Nach zähen Verhandlungen mit dem Anbieter konnten wir zumindest den Kaufpreis um einen vierstelligen Betrag senken“, sagt Monika Guthknecht, Beraterin in Jena und Rudolstadt. Als Dank gab es eine nette Osterkarte, wie die Beraterin berichtet.
Kommentar hinterlassen