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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erreichte durch außergerichtliche Vergleiche mit den Energieanbietern primastrom und voxenergie eine bedeutende Einigung für Verbraucher. Diese Vereinbarung umfasst die Rücknahme von Preiserhöhungen und die vollständige Erstattung etwaiger Guthaben an rund 1.600 Kunden, die sich an den entsprechenden Musterfeststellungsklagen beteiligt hatten. Die Erstattungen, die in einigen Fällen mehrere Tausend Euro betragen, werden den betroffenen Verbrauchern aktuell ausgezahlt.

Laut Ramona Pop, einer Vorständin des vzbv, vermeiden diese außergerichtlichen Vergleiche langwierige Gerichtsverfahren und sichern den Verbrauchern beachtliche Rückzahlungen. Die betroffenen Unternehmen haben zugesagt, die Preiserhöhungen, besonders die signifikanten Anstiege ab 2021, rückgängig zu machen. Nach diesen Vereinbarungen hat der vzbv die Klagen am Berliner Kammergericht zurückgezogen, bleibt jedoch weiterhin im Dialog mit den Anbietern, um offene Fragen zu klären.

Diese Entwicklung folgt auf die Einreichung von Musterfeststellungsklagen durch den vzbv im Jahr 2022 gegen primastrom und voxenergie wegen unzulässiger einseitiger Preiserhöhungen, die bestehende Preisgarantien verletzten und nicht durch wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ein gesetzliches Recht zur Preisanpassung gerechtfertigt waren.

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