Immer mehr Patienten teilen ihre Erfahrungen, bei denen ihnen Kosten für Leistungen berechnet wurden, die durch die Krankenversicherung gedeckt sein sollten. Ein Beispiel ist die Ultraschalluntersuchung der Brust bei Verdacht auf eine ernste Erkrankung – hier mussten Patient teils selbst zahlen, obwohl eine Überweisung vorlag. Auch Kontrolluntersuchungen bei Augenärzten und Sehtests werden oft als Selbstzahlerleistungen angeboten.
In knapp einem Fünftel der Fälle (19 Prozent) wurde den Betroffenen vor der Behandlung nicht mitgeteilt, dass sie die Kosten privat tragen müssten. Diese intransparente Praxis ist alarmierend und führt dazu, dass viele Patient aus Angst vor langen Wartezeiten bei anderen Ärzt die zusätzlichen Kosten hinnehmen.
Besondere Probleme in der Hautkrebsfrüherkennung
Patient berichten insbesondere von der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung, die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre als Kassenleistung übernommen wird. Dennoch müssen sie oft selbst zahlen oder Zuzahlungen für spezielle Techniken wie das Auflichtmikroskop leisten. Teilweise gibt es in ihrer Region keine Dermatolog , die diese Leistung als Kassenleistung anbieten – obwohl sie nur eine einmalige Fortbildung benötigen, um diese abzurechnen.
vzbv-Forderungen: Patientenschutz und gesetzliche Klarheit
Der vzbv sieht dringenden Handlungsbedarf. Das Patientenrechtegesetz von 2013 muss aktualisiert und erweitert werden, um eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL zu verhindern. „Finanzielle Motive dürfen ärztliche Entscheidungen nicht beeinflussen,“ fordert Michaela Schröder vom vzbv.
Der Verbraucheraufruf bleibt offen. Betroffene können weiterhin ihre Erfahrungen online schildern: verbraucherzentrale.de
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