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W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „North Sea Trader“-mise Bilanz

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Ja, aus Sicht der hier investierten Anleger kann man das sicherlich als „miese Bilanz“ bezeichnen. Ob da unser Hinweis „besser machen“ hilft, denken wir aber nicht. Das wieder ins Plus zu bringen und von der „miesen Bilanz“ wegzukommen, ist hier sicherlich nahezu unmöglich, oder?

W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „North Sea Trader“

Emden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 13.760.001,00 20.536.090,00
I. Sachanlagen 13.760.000,00 20.536.089,00
II. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 3.976.694,76 3.804.798,78
I. Vorräte 105.232,75 117.301,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.843.187,01 3.558.532,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.275,00 128.964,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 52.805,21 53.625,15
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 7.533.573,83 1.351.265,75
Summe Aktiva 25.323.074,80 25.745.779,68

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.899.999,57 1.899.999,57
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten -754.298,13 -754.298,13
III. Verlustvortrag 2.496.967,19 2.179.611,32
IV. Jahresfehlbetrag 6.182.308,08 317.355,87
V. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 7.533.573,83 1.351.265,75
B. Rückstellungen 60.618,00 574.192,00
C. Verbindlichkeiten 25.262.456,80 25.171.587,68
Summe Passiva 25.323.074,80 25.745.779,68

Anhang

3.1. Allgemeine Angaben

Die W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „North Sea Trader“ hat ihren Sitz in 26721 Emden, Steinweg 3a, und ist eingetragen beim Amtsgericht Aurich im Handelsregister, Abteilung A, unter der Nr. 200406.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „North Sea Trader“, Emden, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.

3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Zum 1. Januar 2016 wurden die notwendigen Anpassungen aufgrund des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2016 nachzukommen (positive Fortbestehensprognose).

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den aktuellen Marktpreis.

Das Finanzanlagevermögen wird zum Erinnerungswert bilanziert.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.

3.3. Erläuterungen zur Bilanzierung

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

a) Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

c) Verbindlichkeiten

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:

Gesamt unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR
Summe 25.262 1.040 6.892
(25.172) (1.750) (6.866)
über 5 Jahre
TEUR
17.330
(16.556)

Unter den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 24.981.986,55 (Vorjahr: EUR 24.945.246,58) ausgewiesen. Diese sind besichert durch ein abstraktes Schuldversprechen, die Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus abgeschlossenen und abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen bzgl. des Schiffes, offene Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff üblicherweise abzuschließenden Versicherungen.

Unter den Verbindlichkeiten werden solche gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Diese beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 135.313,52 (Vorjahr: EUR 104.752,66).

3.4. Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Emden, den 15. Dezember 2017

gez.
Werner Bockstiegel
Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.12.2017.

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