In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16560 eingetragenen W & P Steucon Steuerberatungsgesellschaft mbH, Universitätsstr. 90, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Nißing, Mühlenstr. 84-86, 48703 Stadtlohn, Herrn Dirk Hamachers, Mühlenstr. 84-86, 48703 Stadtlohn und Frau Tatiana Berthold, Mühlenstr.84-86, 48703 Stadtlohn Geschäftszweig: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen usw.
ist am 14.02.2019, um 13:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 69/19
Amtsgericht Bochum, 14.02.2019
Kommentar hinterlassen