Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Wackelt das Gröner-Imperium? – Vorläufige Insolvenzverfahren bei zentralen Firmen
Allgemeines

Wackelt das Gröner-Imperium? – Vorläufige Insolvenzverfahren bei zentralen Firmen

Maklay62 (CC0), Pixabay
Teilen

Erneut sind mehrere Unternehmen aus der Unternehmensgruppe des bekannten Bauunternehmers Christoph Gröner ins Straucheln geraten. Für drei Gesellschaften, die als zentrale Handwerksfirmen in der Firmengruppe gelten, wurden vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Betroffen sind die in Leipzig ansässigen Unternehmen CG Ausbau, CG Rohbau und CG Gebäudetechnik.

Die Verfahren für die CG Ausbau und die CG Gebäudetechnik wurden bereits am Montag öffentlich im Portal für Insolvenzbekanntmachungen einsehbar gemacht. Das Amtsgericht Leipzig bestellte den Berliner Anwalt Philipp Hackländer aus der Kanzlei White & Case als vorläufigen Insolvenzverwalter. Laut Informationen des Handelsblatts wurde Hackländer auch für die CG Rohbau als Insolvenzverwalter benannt.

Christoph Gröner, einer der prominentesten Immobilienunternehmer Deutschlands, baute ab 1995 sein Unternehmen auf und formte daraus eine milliardenschwere Gruppe. Gröner konnte über die Jahre nicht nur wirtschaftlichen Erfolg vorweisen, sondern auch ein starkes Netzwerk aufbauen. Zu seinen Beratern gehören hochkarätige Persönlichkeiten wie der ehemalige Kanzleramtschef Ronald Pofalla und der frühere Ministerpräsident Günther Oettinger.

Doch die finanziellen Belastungen seines Unternehmens sind erheblich. Zwar erzielte die Gröner Group im Jahr 2022 einen Gewinn von 7,5 Millionen Euro, jedoch weist der Anhang des Jahresabschlusses Schulden von fast einer halben Milliarde Euro aus. Darüber hinaus bürgt die Gesellschaft für über 430 Millionen Euro für verbundene Unternehmen.

Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Wackelt das Gröner-Imperium? Ist es nur eine vorübergehende Krise, oder stehen dem milliardenschweren Unternehmen tiefgreifende strukturelle Probleme bevor? Welche Auswirkungen könnten die Insolvenzverfahren auf das Gesamtkonstrukt der Unternehmensgruppe haben? Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um zu sehen, ob das Imperium von Christoph Gröner stabil bleibt oder ernsthaft ins Wanken gerät.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Richterin: Google hat illegale Monopolstellung im Online-Werbemarkt aufgebaut

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Alphabet-Tochter Google in zwei zentralen Bereichen der...

Allgemeines

„Jetzt handeln – nicht warten!“

Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor der 2020 Management AG...

Allgemeines

BayWa Aktiengesellschaft

Mitteilung gem. § 67 a AktG 17.04.2025 BayWa Aktiengesellschaft München ISIN DE...

Allgemeines

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung eines Stoffes gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Umweltbundesamt Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung eines Stoffes gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1...