Das hat der Gesetzgeber sicherlich so nicht gewollt. Crowdfunding war ein Finanzierungsinstrument für junge Start-Up‘s bzw. auch für soziale Projekte. An Immobilien-Crowdfunding hat kaum einer der Politiker damals gedacht, wie wir aus vielen Gesprächen mit Abgeordneten aller Parteien im Bundestag nun wissen.
Das Problem ist, dass das Immobilien-Crowdfunding den gesamten Crowdfundingmarkt dominiert , so dass sich kaum noch Investoren für das normale Crowdfunding interessieren. Warum ist das so? Ganz einfach, beim normalen Crowdfunding weiß der investierende Anleger, „das es Spielgeld ist und sieht das dann eher als Spende als als ein Investment“. Wirklich damit rechnen, auch das wissen wir aus vielen Gesprächen, dass er sein Geld wiederbekommt, tut er dann nicht.
Die Investments liegen hier auch in einem sehr überschaubaren Rahmen, selten mehr als 250 Euro. Auch das ist Geld, keine Frage, aber gegenüber dem, was Anleger im Immobilien- Crowdfunding-Bereich investieren dann eher „die berühmten Peanuts“. Wir Deutschen lieben Immobilien; alles was mit Immobilien zu tun hat, ist bei uns gleichbedeutend mit Sicherheit und einem guten Investment. Wir vergessen dabei, das aber auch die Investments im Immobilien-Crowdfunding-Bereich genauso ein Totalverlustrisiko haben wie das normale Crowdfunding eben auch. Dann leisten die Anbieter solcher Immobilien Crowdinvestments noch ihr Übriges dazu, sie suggerieren dem Kunden eine Sicherheit im Grundbuch, die es dann in der Realität gar nicht gibt.
Hier wird zum Beispiel eine Besicherung aller über das Crowdfunding eingesammelten Gelder an zweiter Rangstelle im Grundbuch angepriesen. Wenn man so einen – für uns ist das regelrechte Anlegerverarschung – Mist schon liest, dann weiss man eigentlich, dass die Betreiber der Plattformen hier nicht wirklich ehrlich sind. Diese wissen auch, das die zweite Rangstelle im Grundbuch (nach der TOP besicherten Bank!!) natürlich keine reale Sicherheit darstellt. Im Falle einer zwangsweisen Verwertung einer Immobilie, für die man über Immobilien-Crowdfunding Geld eingesammelt hat, wird natürlich zuerst die erste Rangstelle im Grundbuch bedient: die Bank. Erst wenn dann noch Geld übrig bleibt, dann hat der Immobilien-Crowdfunding-Anleger die Möglichkeit, etwas von dem Erlös abzubekommen, um seinen Schaden zu minimieren.
Diese Wahrheit sagt ihnen auf der Plattform dann aber niemand von den Plattformbetreibern. Klar, ein Argument für die Investoren wäre ja dann weg. Viel gefährlicher finden wir allerdings Investitionen in Projekte zu verkaufen, bei denen man gar nicht weiß, ob es diese überhaupt geben wird. Für uns ganz klar ein Blindpool. Hier wird auch von Sicherheiten usw. gefaselt, aber eben nur dann, wenn das geldeinsammelnde Unternehmen im Rahmen einer Versteigerung dann auch den Zuschlag für die Immobilie bekommt. Eine für uns sehr gefährliche Entwicklung, denn funktionieren solche Geldeinsammelaktionen, dann wird es demnächst noch mehr solcher Blindpools geben. Die Unternehmen werden sich denken, „so lange der dumme Anleger das mit macht“. Genau das ist der Punkt. Solche Projekt vermeiden kann man nur, wenn Anleger eben solche Projekte „links liegen“ lassen.
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