Vergangenen Juli wurden einem thüringer NPD-Mitglied seine zwei Waffenbesitzkarten weggenommen. Am Dienstag dieser Woche entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass dieses Vorgehen rechtens war. Als Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei ist die für den Waffenbesitz notwendige Zuverlässigkeit seitens des Sportschützen nicht mehr gewährleistet.
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