Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Verhandlung über das Ausmaß der bevorstehenden Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin abgeschlossen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, da sie eine Teil-Wiederholung der Wahl in 431 Stimmbezirken für unzureichend hält. Die CDU/CSU fordert eine vollständige Neuwahl in sechs Berliner Wahlkreisen und nur in den Stimmbezirken, in denen Fehler nachgewiesen wurden.
Die Verhandlung war kürzer als geplant und es wird erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung gerechnet. Weitere Beschwerden in Bezug auf die Bundestagswahl liegen dem Bundesverfassungsgericht vor, darunter eine der AfD-Fraktion.
Es wird diskutiert, ob Nichtwähler aufgrund des Wahlchaos ihre Stimme nicht abgegeben haben. Auch die mögliche Beeinflussung der Wahl durch erste Prognosen und die Frage nach dem Bestandsschutz des gewählten Parlaments wurden thematisiert.
Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird sich voraussichtlich nichts an der Mehrheit im Bundestag ändern. Interessant ist jedoch, in wie vielen Stimmbezirken oder Wahlkreisen erneut gewählt wird und ob sich daraus Veränderungen ergeben.
Der Berliner Wahlleiter hat das Gericht gebeten, das Urteil zur Wiederholung der Wahl so zu sprechen, dass sie nicht in die Adventszeit, die Zeit um Weihnachten oder Neujahr fällt. Die Berliner Landeswahlbehörde bereitet sich bereits auf eine mögliche Wiederholung vor.
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