Wahnsinn ein Hoch auf unser Rechtssystem

Published On: Montag, 10.04.2023By

In dem Ermittlungsverfahren gegen einen 51 Jahre alten Mann aus Göttingen wegen Brandstiftung hat die Staatsanwaltschaft Göttingen gestern dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte ist verdächtig, am 18. Februar 2023 seine Wohnung am Holtenser Berg in Göttingen vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Der Brand breitete sich auf angrenzende Wohnungen aus, wodurch eine Zeugin eine leichte Rauchgasvergiftung erlitt und nach vorläufiger Einschätzung der Polizei ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000 € entstand.

Eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie kam in einem von ihr erstellten Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Nach Einschätzung der Sachverständigen ist die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung der Allgemeinheit durch künftige erhebliche Straftaten des bislang nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Beschuldigten als gering einzustufen. Damit scheidet aus gutachterlicher Sicht, der sich die Staatsanwaltschaft angeschlossen hat, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der hier in Rede stehenden Tat aus. Das Verfahren wird daher einzustellen sein.

Bereits vor der Entlassungsverfügung der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Göttingen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie wegen Eigengefährdung angeordnet. Der Beschuldigte wurde daher von der Justizvollzugsanstalt in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt.

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