Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Wahre Werte UG (haftungsbeschränkt), Bad Aibling, mit Bescheid vom 28. April 2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Wahre Werte UG (haftungsbeschränkt) schloss mit Anlegern sowohl Verträge über ein „WW-Investmentkonto“ als auch Verträge mit einer Nachrangklausel („Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen mit Festverzinsung und gewinnabhängiger Verzinsung“). Beide beinhalten – auch soweit eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel enthalten ist – keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs der Anleger.Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser beiden Vertragsgestaltungen betreibt die Wahre Werte UG (haftungsbeschränkt) das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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