Wahrheit in Emissionsprospekten

Published On: Sonntag, 30.06.2013By

Aus unserer Sicht äußerst wichtig, denn jeder Anleger hat das Prospekt ja als Entscheidungsgrundlage vor Abschluss einer Investition bekommen. Stellt sich im Nachhinein heraus, das wichtige und wesentliche Aussagen zur Kompetenz des Initiators nicht stimmen, bzw. nicht nachweisbar sind, dann haben nach Meinung 2 von uns befragter Anwälte, ein definitives Rücktrittsrecht vom Vertrag. Man muss sich allerdings auch die Frage stellen, so RA Jan Linnemann in einem Gespräch mit uns „wenn ein Initiator so was nötig hat, wie ist es dann um sein Produkt bestellt? Kann er das überhaupt?“. Recht hat er, denn solch wesentliche Aussagen müssen j e d e r Überprüfung standhalten. Genau auf solche Dinge achten wir bei neuen Emissionsprospekten die wir auf den Tisch bekommen. Stimmt da was nicht, aus unserer subjektiven Einschätzung heraus, dann fragen wir da nach. bekommen wir keine Antwort und/oder keinen Nachweis über die gemachten Angaben, dann ist es mit unserer Freundschaft vorbei-smile!. Nein, nun mal ehrlich würden Sie bei Jemand investieren der Sie schon im Prospekt belügt?

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