Die Waldschlößchenbrücke kann weiter gebaut werden. Zumindest hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Vorbereitungen für den Einbau des Mittelstücks jetzt genehmigt. Es wird sicherlich nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung zu dem Thema gewesen sein, das dürfte sicher sein.
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