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WallnerWeiß – die Angst des Insolvenzverwalters von UDI, nicht bestätigt zu werden

johnhain (CC0), Pixabay
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Sie dürfte absolut berechtigt sein, denn im Hintergrund formieren sich Interessengemeinschaften und Rechtsanwälte gegen die UDI Insolvenzkanzlei WallnerWeiß aus Dresden.

Das Zustandekommen des Mandates in diesem Insolvenzvorgang sehen auch wir nach wie vor als sehr kritisch an. Es gibt sogar Stimmen, die vermuten, „dass dies möglicherweise ein abgekartetes Spiel“ war, denn so dreist, auch eine BaFin-Verfügung zu übergehen, das muss man sich erst einmal trauen.

Dass man zudem sofort Rechtsanwalt Mattil aus München in einem Eigeninsolvenzverfahren als Gläubigervertreter bestellt hat, das hat auch ein „Geschmäckle“, da völlig unüblich.

Zudem haben geschädigte Anleger mittlerweile auch die Nase gestrichen voll von Rainer J. Langnickel. Jener Rainer J. Langnickel, der sich den Vorwurf gefallen lassen muss, den Anlegern in vielen Dingen „Sand in die Augen gestreut zu haben“.

Genau dieser Rainer J. Langnickel macht sich nun auf, den Insolvenzverwalter „zu retten“, indem er versucht, sich Vollmachten für die Gläubigerversammlungen Anfang November 2021 geben zu lassen.

Mit Verlaub, wie Rainer J. Langnickel abstimmen wird, wissen wir, er wird natürlich den bestellten Insolvenzverwalter WallnerWeiß aus Dresden bestätigen wollen, denn der schaut ihm möglicherweise nicht so auf die Finger, wie ein möglicher neuer Insolvenzverwalter das tun würde.

Es geht um viel für die Anleger, denn manche Anleger haben ihr gesamtes Vermögen in diese Investments gesteckt, klammern sich natürlich an das „Prinzip Hoffnung“, was eine mögliche Rückzahlung des Investments betrifft. Da glaubt man gerne auch mal „abstruse Versprechen“ von irgendwelchen Pseudo-Sanierern. Versprechen, die sich dann bereits nach kurzer Zeit als „Luftnummer“ herausstellen.

Es muss die Entscheidung der Anleger sein, wen man hier auf der Gläubigerversammlung dann auch unterstützen soll, den vom Insolvenzgericht bestellten Insolvenzverwalter oder einen möglicherweise neuen Insolvenzverwalter, der dort auf der Versammlung anwesend sein könnte. Das Wichtigste ist, dass hier im Interesse der Anleger gearbeitet wird.

 

 

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