Die BaFin hat am 17. Februar 2020 das öffentliche Angebot des Direktinvestments der WALNUTS.GE LLC in die Walnuss-Plantage in Georgien wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Deutschland untersagt. Daher darf die WALNUTS.GE LLC, nach eigenen Angaben mit Sitz in Shartava St 67b, 0160 Tbilisi, Georgien, das Direktinvestments in die Walnuss-Plantage in Georgien nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die Untersagung erfolgte, weil die WALNUTS.GE LLC keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Kommentar hinterlassen