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Waltika Partners LTD/ imperial-finance.co: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat gegenüber der Waltika Partners LTD, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. November 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft Waltika Partners LTD ist Betreiberin der Handelsplattform „Imperial Finance Group“, welche über die Domain imperial-finance.co erreicht werden kann, für finanzielle Differenzkontrakte (CFD), Devisen und Aktien.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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