Dafür kennen wir nicht einen einzigen Grund. Die WALUTEC GmbH könnte man dann möglicherweise auch als „alter Wein in neuen Schläuchen bezeichnen“, denn das Unternehmen hatte bis vor ein paar Monaten noch einen anderen Namen.
Amtsgericht Arnsberg Aktenzeichen: HRB 12150 | Bekannt gemacht am: 21.10.2020 20:01 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
21.10.2020 | |
HRB 12150: PBV GmbH, Ense, Neheimer Str. 10, 59469 Ense. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform der Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: WALUTEC GmbH. |
Als PBV GmbH hat man dann auch die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt. Eine Bilanz die dann einen doch ins Grübeln bringt.
PBV GmbH
Ense
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 144.905,00 | 170.833,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 823,00 | 3.662,00 |
II. Sachanlagen | 144.082,00 | 167.171,00 |
B. Umlaufvermögen | 501.316,59 | 566.448,13 |
I. Vorräte | 110.866,39 | 148.288,49 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 375.959,59 | 363.357,63 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 103.014,94 | 111.508,19 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 14.490,61 | 54.802,01 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 148,75 | 702,10 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 646.370,34 | 737.983,23 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Eigenkapital | 59.197,23 | 99.463,85 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Kapitalrücklage | 7.582,51 | 7.582,51 |
III. Gewinnvortrag | 66.881,34 | 0,00 |
IV. Jahresfehlbetrag | 40.266,62 | -66.881,34 |
B. Rückstellungen | 9.098,55 | 12.288,60 |
C. Verbindlichkeiten | 578.074,56 | 626.230,78 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 540.363,41 | 585.705,31 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 37.711,15 | 40.525,47 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 646.370,34 | 737.983,23 |
Anhang
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB gehört zum Jahresabschluss der PBV GmbH auch der Anhang.
Der Anhang ist notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen aufgestellt (§§ 284 bis 288 HGB).
Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2018 beträgt 25.000,00 €. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag vom 01.01. bis 31.12.2018 beträgt 40.266,62 €.
Der Gewinnvortrag beträgt 66.881,34 €.
Die Kapitalrücklage beträgt mithin 7.582,51 €.
Das buchmäßige Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt somit 59.197,23 €.
Der festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.266,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 255 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die planmäßigen Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzungen) verminderten Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert (steuerlich Teilwert) wurden nicht vorgenommen.
Wertaufholungen haben nicht stattgefunden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden gemäß § 253 Abs. 1 i. V. m. § 255 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Abschreibungen auf niedrigere Werte wurden nicht vorgenommen. Wertaufholungen haben nicht stattgefunden.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB und § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG als Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Eigenkapital wurde gegliedert entsprechend den Vorgaben des § 266 Abs. 3 HGB.
Der Ansatz erfolgte mit den jeweiligen Nennbeträgen. Vom dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 1 HGB (Aufstellung unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 5, 6 EStG als Verbindlichkeitsrückstellung, die sonstigen Rückstellungen wurden als ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 5, 6 EStG eingestellt.
Die Bewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Höhere Teilwerte auf Grund dauernder Werterhöhungen waren in der Steuerbilanz nicht anzusetzen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 – 31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 103.014,94 EUR.
1.1.2017 – 31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 111.508,19 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Ense, den 26.06.2019
gezeichnet von dem Geschäftsführer
Paul Burhof Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2019 festgestellt.
Auffälig in der Bilanz ist der hohe Jahresfehlbetrag und die hohe Summe die man an Gesellschafter als Darlehen ausgereicht hatte. Liest man dann im Internet noch „wie die auf den Putz hauen“, dann muss man schon so langsam ins Grübeln kommen.
Kommentar hinterlassen