Undenkbar dürfte sein, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht in den Vorgang rund um den Skandal des sächsischen Wahlprüfungsausschusses einbezogen/ informiert war.
Nun kann man den Vorgang sicherlich schon als politischen Skandal bezeichnen, wenn man dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom gestrigen Tag aufmerksam folgt.
Wissen muss man natürlich, dass die AfD in Sachsen eine „politische Gefahr“ für die anderen im Landtag vertretenen Parteien darstellt.
Hier natürlich vor allem für die noch amtierende CDU. Sie streitet sich seit Monaten um den ersten Platz in den Wahlumfragen mit der sächsischen AfD. In den letzten Wochen hatte immer öfter die AfD die Nase vorne bei den Bürgern in Sachsen.
Da war natürlich in den Parteien „guter Rat teuer“, und man ersann möglicherweise den Plan, die AfD mit formularjuristischen Argumenten „zu stutzen“.
Das geeignete Instrument schien dann den anderen Parteien möglicherweise die Idee mit dem Wahlprüfungsausschuss.
Gesagt getan, und die Bombe platzte: Die AfD durfte nur mit einer Liste von 18 Kandidaten zur Landtagswahl antreten, weil man formularjuristische Verstöße gegen die sächsische Wahlordnung ausgemacht hatte.
Klar, dass die AfD Sachsen sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben wollte und rechtliche Mittel einsetzte, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Adressat der Beschwerden war dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig.
In Karlsruhe war die Sachsen AfD zunächst gescheitert mit ihrem Antrag, auch aus formalen Gründen.
Nun war man natürlich gespannt auf das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig und diese Entscheidung war dann sicherlich eine Riesenüberraschung für fast alle Beteiligten. Sie zeigt aber auch, dass unsere Demokratie noch funktioniert.
Diese „Urteilsklatsche“ wird natürlich in den nächsten Tagen und Wochen noch politische Auswirkungen haben, möglicherweise aber auch dann noch rechtliche Auswirkungen.
Die AfD Sachsen will gegen die Vorsitzende des sächsischen Wahlprüfungsauschusses nun rechtlich vorgehen und eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstatten.
Gleiches gilt für die weiteren Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses, auch hier will man wohl Strafanzeige erstatten.
Zurücktreten müssen wird die Präsidentin des Gremiums, Carolin Schreck, denn nach so einem Urteil kann sie sicherlich nicht im Amt bleiben.
Die Frage ist nur, wann sie ihren Platz frei machen muss, vor oder nach der Wahl. Carolin Schreck gehört übrigens der CDU in Sachsen an.
Nicht vorstellen kann man sich dann auch, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht in den Vorgang einbezogen war. Auch er wird sich sicherlich kritischen Fragen stellen müssen.
Zusätzlich kann es natürlich jetzt sein, dass der Schuss auch bei den Bürgern in Sachsen, nach hinten losgeht, denn natürlich kann die AfD Sachsen jetzt mit dem Finger auf die anderen Parteien zeigen.
Diese Legitimation hat die AfD Sachsen jetzt durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof bekommen.
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