Es ist ein wahrer Krimi, der sich da im Moment abspielt in Oldenburg, der Schweiz, Bremen und Hamburg. Ein Krimi zu Lasten der vielen Hunderten von Anlegern, die einfach nur hilflos von außen zuschauen können.
Nicht genug, dass ein Alexander Hahn die Insolvenz zurücknimmt, nein kaum hat man diese Nachricht verarbeitet, gibt es eine neue Skandalnachricht bzw. eine Nachricht im DLM Skandal.
Eine Gesellschaft mit dem tollen Namen OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG erscheint auf einmal im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Hier gab es so schwerwiegende Verdachtsmomente in Bezug auf das Thema „Geldwäsche“, dass ein Richter der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss ausgefertigt hatte.
Jene Staatsanwaltschaft Oldenburg ist dann am 23. Februar 2022 beim Unternehmen OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG eingerückt und hat Daten und Unterlagen gesichert. Das wiederum konnte das Unternehmen „nicht als Nachricht unter den Tisch fallen lassen“, denn man ist börsennotiert und muss zu solchen Vorgängen dann eine adhoc Meldung herausgeben.
Das hat Jana Retsch, Vorstand der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG, dann auch korrekt getan, wie man dem Unternehmensregister entnehmen kann. Den Inhalt können sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.
FireShot Capture 539 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de
Jana Retsch kennen wir aber auch aus Hinweisen zum Unternehmen Deutsche Lichtmiete. Auch dort taucht Jana Retsch im Umfeld von den führenden Leuten auf. Hier vor allem dem Finanzvorstand des Unternehmens und eben jenem Roman Teufl, der eben auch bei der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG eine nicht unwichtige Rolle spielt. Auch das kann man der adhoc Veröffentlichung entnehmen.
Hier haben wir Ihnen auch einmal den letzten im Unternehmensregister hinterlegten Jahresabschluss abgebildet:
„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“Hamburg (vormals: Osnabrück)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, §§ 150, 160 und 240 AktG unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften, die nicht kapitalmarktnotiert i. S. v. § 264 d HGB sind, aufgestellt. Die Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erfolgt freiwillig, da die Gesellschaft im Berichtsjahr eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. v. § 268 a HGB ist. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: – sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Ausnahme der Vorschriften zur Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Wesentlichen beibehalten. Für die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden abweichend die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt. Erstmals wurde für das Geschäftsjahr freiwillig ein Anhang erstellt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Angabe der kumulierten Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, bestehend aus historischen Wertpapieren, zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres unterbleibt aufgrund unverhältnismäßiger Aufwendungen zu deren Ermittlung.
Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 4.020.362,00 ist eingeteilt in:
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Angaben über das genehmigte Kapital Am Bilanzstichtag bestand kein genehmigtes Kapital. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021, der mit Eintragung im Handelsregister vom 28. Juli 2021 wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 1.507.635,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.507.635 Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 I). Angaben über die Zahl der Bezugsrechte Bezugsrechte gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG bestehen nicht. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021, der mit Eintragung im Handelsregister vom 28. Juli 2021 (berichtigt mit Eintragung vom 17. August 2021) wirksam geworden ist, ist das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.723.011,00 EUR auf bis zu 4.738.281,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.723.011 neuen, auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen Bareinlagen erhöht worden (Barkapitalerhöhung 2021). Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bei Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht erfolgt. Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von 1.278.228,70 EUR einbezogen. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. Als antizipative Sachverhalt waren die Kosten der Einziehung der Aktien mit Kraftloserklärung (20.000,00 EUR) und die Kosten für die Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung (1.000,00 EUR) zu berücksichtigen. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 19.143,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diversen Dienstleistungsverträgen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Verwendung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung Die Verwendung der betreffenden Beträge zeigt die nachfolgende Aufstellung:
Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten seit dem 16. September 2020 folgende Personen an:
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 68.605,97 EUR, die der Mitglieder des Aufsichtsrats 10.000,00 EUR. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige BerichtsbestandteileHamburg, den 16.09.2021 Vorstand: Angaben zur Feststellung: |
Auch hier kann man einen deutlichen Hinweis auf das Unternehmen Deutsche Lichtmiete erkennen. Das in Bezug auf die Person Roman Teufl.
Zu klären sein wird aber auch die Rolle von
Dr. Wolfgang Wiesmann
Präsident des Verwaltungsrates der HTB Swiss AG, Sarnen (Schweiz) Holdinggesellschaft der HTB Gruppe, Bremen; Partner der HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen.
Seit Wochen gab es und gibt es ja auch konkrete Hinweise der Beziehung zwischen der HTB Gruppe und der Deutschen Lichtmiete. Ob dieses Unternehmen und möglicherweise auch Personen des Unternehmens von den „kriminellen Machenschaften innerhalb der DLM“ gewusst haben, bzw. daran möglicherweise sogar aktiv beteiligt waren, auch das wird die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun sicherlich herausfinden.
Unser Fazit ist aber bis heute, dass sich solch ein Ausmaß des DLM Skandals nicht vorhersehen ließ, und man sich möglicherweise noch auf weitere Enthüllungen gefasst machen darf. Um den Beschuldigten aber keine Gelegenheit zu geben nun nach Rücknahme der Insolvenz so mancher DLM Gesellschaft noch Unterlagen zu ihren Gunsten zu korrigieren, sollte die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun auch bezogen auf die Personen einmal unwiderrufliche Fakten schaffen.
Tut sie das nicht, muss sie sich dann möglicherweise irgendwann gefallen lassen, für die zögerliche Handlung in Bezug auf die beschuldigten Personen zu zögerlich gehandelt zu haben.
Noch am gestrigen Tage hat man uns mitgeteilt, dass das Unternehmen DLM die Rücknahme der Insolvenzanträge als „grandiosen Erfolg“ feiert. Dies würde zeigen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Oldenburg alle falsch seien und das Unternehmen korrekt gearbeitet habe. Es mag durchaus Anleger geben, die solch einen Mist glauben. Leider.
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