Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie heute mit uns über das Thema Strafmündigkeit sprechen. Zunächst einmal: Ab welchem Alter ist man in Deutschland strafmündig?
Kerstin Bontschev: Guten Tag. In Deutschland ist man ab dem 14. Lebensjahr strafmündig. Das bedeutet, Jugendliche ab diesem Alter können für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden.
Interviewer: Gibt es Ausnahmen oder besondere Regelungen für Jugendliche?
Kerstin Bontschev: Ja, es gibt das Jugendstrafrecht, das für Personen zwischen 14 und 18 Jahren gilt. In einigen Fällen kann es auch auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewandt werden. Das Jugendstrafrecht ist erzieherisch ausgerichtet und zielt darauf ab, eine positive Sozialprognose für den Jugendlichen zu erreichen.
Interviewer: Wie unterscheidet sich die Strafverfolgung von Jugendlichen von der von Erwachsenen?
Kerstin Bontschev: Im Jugendstrafrecht stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. Das kann von Sozialstunden bis hin zu Jugendstrafen ohne Freiheitsentzug reichen. Freiheitsstrafen sind in der Regel die letzte Option und werden nur für schwere Delikte verhängt.
Interviewer: Gibt es Diskussionen über eine Anpassung des Alters der Strafmündigkeit?
Kerstin Bontschev: Ja, es gibt immer wieder Diskussionen darüber, ob das Alter der Strafmündigkeit angepasst werden sollte. Manche argumentieren, dass Jugendliche heute schneller reifen und daher früher strafmündig sein sollten, während andere der Meinung sind, dass die kognitive und emotionale Entwicklung in diesem Alter noch nicht abgeschlossen ist.
Interviewer: Vielen Dank für diese interessanten Einblicke, Frau Bontschev.
Kerstin Bontschev: Gern geschehen.
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