Eine Frage, die heute der Bundes-Gerichts-Hof zu klären hat und es könnte ein wegweisendes Urteil auch für Google sein. Einen interessanten Artikel dazu finden wir auf der Seite des ZDF.
Unliebsame Inhalte aus dem Internet zu verbannen, ist nicht einfach. Stehen Informationen einmal in Blogs oder auf Nachrichtenseiten, können sie in der Regel auch über Suchmaschinen gefunden werden. Egal, ob sie wahr oder falsch sind.
Der Bundesgerichtshof entscheidet nun über einen Fall, bei dem ein Paar, das Finanzdienstleistungen anbietet, gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geklagt hat. Das Ziel der beiden: Mehrere Artikel, die sie in einem schlechten Licht darstellen, sollen aus den Ergebnislisten gelöscht werden.
Da sind wir schon seit Jahren ein gutes Stück weiter, denn wir haben in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, dass man nach Ablauf von 5 Jahren bei uns einen Antrag auf Löschung stellen kann. Wir wollen nicht das ewige Gedächtnis sein. Nicht wir in der Redaktion entscheiden, ob das dann gelöscht wird, sondern der uns betreuende Rechtsanwalt. Mal schauen, wie weit der BGH am heutigen Tage mit seinem Urteil geht. In der Branche ist das übrigens bekannt als „Gomopa-Urteil“.
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