Der Begriff „Mafia“ darf nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht als Marke geschützt werden. Die Bezeichnung verstoße gegen die öffentliche Ordnung und könne Anstoß erregen, urteilten die Luxemburger Richter heute.
Ein spanischer Restaurantbetreiber wollte sich die Marke „La Mafia se sienta a la mesa“ („Die Mafia setzt sich zu Tisch“) schützen lassen. Damit sollte die Kinofilmreihe „Der Pate“ in Erinnerung gerufen werden.
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