Home Allgemeines Waren Sie auch schon einmal unfreundlich gegenüber einem Kunden?
Allgemeines

Waren Sie auch schon einmal unfreundlich gegenüber einem Kunden?

Share
Share

Eine Abmahnung im laufenden Arbeitsverhältnis ist arbeitgeber- wie arbeitnehmerseitig ein regelmäßiges Spannungsfeld. Richtig angewendet, wird sie ihrer Funktion auf beiden Seiten gerecht: Der Arbeitgeber rügt eine bestehende den Betrieb störende Pflichtverletzung und dem Arbeitnehmer bleibt angesichts dieser Warnung die Chance sein Verhalten zu ändern, bevor bei Wiederholung des gerügten Verhaltens auch eine Kündigung drohen kann.

In einer instruktiven Entscheidung aus Anlass von unfreundlichem Verhalten gegenüber Kunden hat das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 20. 05 2014 (2 Sa 17/14) noch einmal auf den Punkt gebracht, unter welchen Voraussetzungen Abmahnungen gerechtfertigt sind und auch in der Personalakte verbleiben: Arbeitnehmer können die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte nur verlangen, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt bzw. wenn bei einer zu Recht erteilten Abmahnung ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an deren Verbleib in der Personalakte nicht mehr besteht.

Rechtsanwalt Falk Zirnstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Hager Partnerschaft Leipzig

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...